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Ermittler der Spurensicherung in dem Regionalzug.
  • Ermittler der Spurensicherung in dem Regionalzug in Brokstedt. (Archivbild)
  • Foto: dpa

Falscher Ausweis: Weitere Behördenpanne im Fall Ibrahim A. entdeckt

Ein Ausweis, der eigentlich in die Akte eines anderen Antragstellers gehört. Eine Behörde, die nicht weiß, was die andere tut. Die Liste der Versäumnisse im Fall Brokstedt wird immer länger – und unfassbarer.

Im Umgang der Behörden mit dem mutmaßlichen Messerangreifer von Brokstedt ist wohl noch mehr schief gelaufen als bislang bekannt. Mehrere Teilnehmer einer nicht-öffentlichen Sitzung des Innenausschusses des Bundestags berichteten am Mittwoch übereinstimmend, der parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Mahmut Özdemir (SPD), habe gesagt, in die Akte, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zu Ibrahim A. anlegte, sei fälschlicherweise ein Ausweis aus Syrien von einer anderen Person gelangt. Daher sei das Bamf zwischenzeitlich davon ausgegangen, dass der Mann ein staatenloser Palästinenser aus Syrien sei.

In der Akte lag Ausweis aus Syrien einer anderen Person

Ein Bamf-Abteilungsleiter hatte zuvor im Innenausschuss des Landtages von Schleswig-Holstein erklärt, Ibrahim A. selbst habe nach seiner Einreise 2014 gesagt, er stamme aus dem Gazastreifen und sei staatenlos.

Er soll am 25. Januar in einem Regionalzug von Kiel nach Hamburg mit einem Messer auf andere Fahrgäste eingestochen haben. Zwei junge Menschen starben, fünf weitere wurden teils schwer verletzt. Knapp eine Woche zuvor war der 33-Jährige aus der U-Haft in Hamburg entlassen worden.

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Das Bamf teilte am Mittwoch auf Anfrage mit: „Eine syrische ID-Karte war dem Verfahren zunächst fälschlicherweise zugeordnet, ist danach aber wieder der korrekten Person zugeordnet worden.“ Unabhängig davon hätte im Jahr 2016 aufgrund der dargestellten Fluchtgeschichte – Verfolgung durch die Hamas – ein Schutzstatus erteilt werden müssen. Im Ausschuss wurde allerdings auch darüber gesprochen, dass dem Bamf, als die Entscheidung über Schutz für Ibrahim A. fiel, nicht bekannt gewesen war, dass der Antragsteller in Nordrhein-Westfalen, wo er zunächst lebte, schon mit dem Gesetz in Konflikt geraten war.

Die Behörden in Hamburg und Schleswig-Holstein schieben sich in Bezug auf den Umgang mit dem mutmaßlichen Täter gegenseitig die Verantwortung zu. Dabei geht es unter anderem um die Frage, warum das Verfahren des Bamf zur Rücknahme des sogenannten subsidiären Schutzstatus für den Palästinenser nicht zu Ende gebracht worden war. Rückführungen in die Palästinensergebiete sind nach Auskunft des Bundesinnenministeriums grundsätzlich möglich, aber sehr schwierig. Der Gazastreifen hat keinen internationalen Flughafen. 2018 war – mit erheblichem Aufwand – ein Palästinenser aus Deutschland via Jordanien ins Westjordanland abgeschoben worden.

Buschmann: Problem sei nicht Rechtslage, sondern Behördenversagen

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte den Ländern am Montag vorgeschlagen, dass künftig die Strafverfolgungsbehörden die Ausländerbehörden „umgehend darüber informieren, wenn die betroffene Person inhaftiert wird und wo sie inhaftiert wurde sowie wenn die betroffene Person aus der Haft entlassen wird und welche Entlassungsanschrift angegeben wurde“. Im aktuellen Fall hätte das die Probleme aber nicht gelöst, sagte die Innenpolitikerin Clara Bünger (Linke). Das Problem sei hier nicht die Rechtslage, sondern „Behördenversagen“.(mp/dpa)

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