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Mitarbeiter der Spurensicherung auf dem Bahnsteig von Brokstedt.
  • Mitarbeiter der Spurensicherung auf dem Bahnsteig von Brokstedt nach dem Attentat (Archivbild)
  • Foto: dpa

Tödlicher Messerangriff: War Ibrahim A. gar nicht staatenlos?

Zur Staatsangehörigkeit des mutmaßlichen Täters von Brokstedt sind neue Fragen aufgekommen. „Der Beschuldigte hat eine ungeklärte Staatsangehörigkeit“, sagte Schleswig-Holsteins Integrationsministerin Aminata Touré (Grüne) am Mittwoch im Innen- und Rechtsausschuss des Landtags in Kiel. Es sei keine Feststellung der Staatenlosigkeit durch die Behörden erfolgt.

Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) bezeichnete den mutmaßlichen Täter Ibrahim A. deshalb im Ausschuss nur noch als Palästinenser, nicht mehr als Staatenlosen. Der in Gaza geborene Mann reiste am 24. Dezember 2014 nach einer biografischen Übersicht der Stadt Kiel nach Deutschland ein.

Staatsangehörigkeit von Ibrahim A. ungeklärt

Ihm wurde sogenannter subsidiärer Schutzstatus zuerkannt. Das heißt, der Mann konnte Gründe vorbringen, warum man ihn nicht abschieben sollte. 2021 wurde gegen ihn ein Verfahren auf Rücknahme des subsidiären Schutzes eingeleitet. Nach Angaben von Touré ist das Kieler Ausländeramt möglicherweise bis heute zuständig. Sie verstehe, dass sich viele Menschen die Frage stellten, ob ein Widerruf des Schutzstatus die Tat hätte verhindern können. „Man kann in diesem Bereich derzeit aber nur spekulieren.“

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Bei der Attacke in einem Regionalzug von Kiel nach Hamburg waren am 25. Januar eine 17-Jährige und ein 19-Jähriger getötet worden. Beide waren ein Paar, sagte Sütterlin-Waack im Ausschuss. Zwei der fünf Verletzten seien zwischenzeitig im Koma gewesen, aber wieder ansprechbar. Sie würden noch auf Intensivstationen behandelt.

Gegen den mutmaßlichen Täter Ibrahim A. wurde Haftbefehl wegen zweifachen Mordes und versuchten Totschlags in vier Fällen erlassen. (dpa)

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