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Streikende vor Hagenbecks Tierpark Ende August
  • Seit Ende August streiken Beschäftigte von Hagenbecks Tierpark. (Archivbild)
  • Foto: Patrick Sun

Hagenbeck: Gefährdet der Streik wirklich das Leben der Tiere?

Der seit zwei Wochen andauernde Hagenbeck-Streik wirft besonders eine Frage auf: Wie wird das Wohl der Zootiere garantiert? Die Zooleitung machte den Streikenden diesbezüglich vorab schwere Vorwürfe, doch eine Kleine Anfrage der Linken wirft neues Licht auf die Frage, wer in diesem Streit wirklich die Verantwortung fürs Tierwohl trägt.

Seit zwei Wochen streiken die Beschäftigten von Hagenbecks Tierpark nun schon vor den Toren des Zoos: Gemeinsam mit der Gewerkschaft IG BAU fordern sie einen Rahmentarifvertrag für einheitliche Arbeitsbedingungen. Die Zooleitung weigert sich jedoch, mit der Gewerkschaft zu verhandeln – daran hat bislang auch der Streik nichts geändert.

Wohl der Zootiere durch Hagenbeck-Streik bislang nicht gefährdet

Stattdessen hatte Zoo-Chef Dirk Albrecht den Streikenden im vorgeworfen, das Leben der Tiere aufs Spiel zu setzen und drohte der Gewerkschaft mit juristischen Schritten, sollten die Tiere unter dem Streik leiden. Eine Kleine Anfrage der Abgeordneten David Stoop und Olga Fritzsche von der Linksfraktion stellt diesen Vorwurf wiederum in Frage: Ist es nicht die Zooleitung, die eine Tierwohlgefährdung in Kauf nimmt, indem sie die Gründe für den Streik nicht anerkennt?

Der Senat gibt Entwarnung: Bislang gab es keine konkreten Hinweise darauf, dass das Wohl der Zootiere tatsächlich durch den Streik gefährdet ist. Um das auch weiterhin zu kontrollieren, stehe das Fachamt für Veterinärwesen seit Streikbeginn im Austausch mit der tierärztlichen Betreuung von Hagenbecks Tierpark. Die Vorwürfe von Albrecht scheinen demnach entkräftet.

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Doch wer trägt nun die Verantwortung für das Wohl der Zootiere – die Beschäftigten oder die Zooleitung? Laut Tierschutzgesetz sind sowohl die Halter:innen als auch die Betreuer:innen der Tiere für die tierschutzgerechte Haltung verantwortlich, so der Senat. Die Betreuung der Tiere müsse auch im Streikfall stets sichergestellt sein. Um dieser Verantwortung zu entsprechen, gibt es eine Notbetreuung für die Tiere. (mwi)

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