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Angeklagter
  • Der Angeklagte (l.) vor der Urteilsverkündung neben seinem Rechtsanwalt.
  • Foto: dpa

Baby totgeschüttelt: Jahrelange Haft für den Vater

Es waren schreckliche Minuten am 15. Mai 2021 in einer Wohnung in Wandsbek: Ein Vater schüttelte seine drei Monate alte Tochter zu Tode – in einem Moment der Panik nach einem Unfall, so der Angeklagte. Nun hat das Landgericht Hamburg das Urteil verkündet.

Der 30-jährige Angeklagte ist ganz ruhig und atmet schwer, als am Freitagmittag im Strafjustizgebäude am Sievekingplatz das Urteil durch das Hamburger Landgericht verkündet wird: Sieben Jahre und neun Monate Haft wegen fahrlässiger Körperverletzung und Totschlag.

Baby in Hamburg getötet: Fall schlägt hohe Wellen

Der Fall war seit Dezember teilweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt worden und hatte auch deshalb Wellen geschlagen, weil der Vater bereits wenige Tage nach der Geburt des Mädchens gegenüber der Mutter gewalttätig geworden war und ihr ins Gesicht geschlagen hatte. Ein Medienbericht hatte daraufhin die Frage aufgeworfen, ob das Jugendamt versäumt hatte, einzuschreiten. Das zuständige Bezirksamt Wandsbek wies diesen Vorwurf zurück.

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Im Laufe der Verhandlung hatte der Angeklagte selbst eingeräumt, das kleine Mädchen einen kurzen Moment geschüttelt zu haben – als Reaktion auf einen Unfall im Badezimmer, bei dem er seiner Schilderung nach mit dem Baby im Arm ausrutschte und hinfiel, weil eine Babywanne den Weg versperrte. Das Mädchen habe daraufhin eine Beule gehabt und sich nicht geregt, so der Angeklagte. Die Mutter hatte zu der Zeit die Wohnung verlassen, um ein Getränk zu kaufen.

Jahrelange Haft für Vater: Gericht geht nicht von Tötungsabsicht aus

Besonders tragisch: Den Sachverständigen zufolge hatte sich das Mädchen bei dem Unfall einen Schädelbruch zugezogen – dies wäre allein jedoch nicht tödlich gewesen. Erst das heftige Schütteln führte zu einem sogenannten Schütteltrauma, das tödlich endete.

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Der Vorsitzende Richter betonte, dass das Gericht nicht von einer vorsätzlichen Gewalttat oder Tötungsabsicht ausgehe. Der Angeklagte habe für einen kurzen Moment die Nerven verloren und sei in der Situation überfordert gewesen. Auch Wut und Frustration nimmt das Gericht an.

Eine Absicht zu Helfen erkennt es in dem Schütteln aber nicht: Das schockierende Verletzungsbild habe das Ausmaß der Gewalt verdeutlicht. Innerhalb nur weniger Sekunden sei es zu einem irreparablen Hirnschaden gekommen. Der Angeklagte habe in seinem Handeln den Tod seiner Tochter billigend in Kauf genommen, obwohl er erkannt hatte, dass sie verletzt gewesen war, so die Einschätzung. Der Angeklagte werde sein Leben lang von der Schuld, sein Kind getötet zu haben, gezeichnet sein, sagte der Richter. Die Staatsanwaltschaft hatte zwölf Jahre Haft gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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