• Volksfeste wie das Oktoberfest dürfen 2020 wohl nicht mehr stattfinden (Symbolbild)
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Wegen Corona: Großveranstaltungen sollen bis Ende Oktober verboten bleiben

Um eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern, ergriff die Regierung im Frühjahr zu drastischen Maßnahmen: Kontaktbeschränkungen, Schulschließungen, Lockdown. Auch Großveranstaltungen wurden samt und sonders abgesagt – und das soll bis weit in den Herbst hinein so bleiben. Allerdings könnte es Ausnahmen geben.

In Berlin wurde am Donnerstag wieder hart gerungen. Was kann man wieder zulassen, was muss weiter verboten bleiben? Beim Thema Großveranstaltungen wollen die Bundesländer bis Ende Oktober grundsätzlich beim Verbot bleiben – aber Ausnahmen zulassen.

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Der Frühlingsdom 2020 in Hamburg fiel bereits Corona zum Opfer.

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Das Verbot gelte für solche Veranstaltungen, „bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist“, heißt es in einem der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegenden Formulierungsvorschlag für das Treffen der Ministerpräsidenten mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwochnachmittag.

Können mögliche Infektionsketten zurückverfolgt werden?

Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) erläuterte nach einem Treffen der Länderregierungschefs in Berlin: „Bei Großveranstaltungen haben wir jetzt die Frist 31. Oktober. Aber wir haben ein paar Kriterien, wenn zum Beispiel rückverfolgbar ist, wer wo gesessen hat, dass man auch schon vorher größere Veranstaltungen durchführen kann.“

Und der schleswig-holsteinische Regierungschef Daniel Günther (CDU) sagte der dpa, Großveranstaltungen sollten ab dem 1. September möglich sein, aber nur dann, wenn Kontaktbeschränkungen und Hygienekonzepte eingehalten würden. Auf Nachfrage, wie das beispielsweise bei Fußballspielen aussehen könnte, sagte Günther, über die konkrete Ausgestaltung habe man nicht gesprochen. Es gehe um eine grundsätzliche Vereinbarung. Bisher galt die zeitliche Begrenzung für das Verbot von Großveranstaltungen bis zum 31. August.

Rückkehr zum Regelbetrieb an Schulen geplant

Nach den Streitereien der vergangenen Wochen wegen sehr unterschiedlicher Vorstellungen über die möglichen Lockerungen der anfänglich scharfen Corona-Beschränkungen suchen Bund und Länder in Berlin nun nach einer gemeinsamen Linie für den weiteren Umgang mit der Pandemie. Eine zentrale Rolle spielen dabei neben den Großveranstaltungen auch eine Einigungen zur Öffnung von Schulen, die Fortführung von Maskenpflicht sowie Abstandsregelungen.

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Die Länder streben – bei weiterhin positivem Verlauf des Infektionsgeschehens – zudem an, spätestens nach den Sommerferien in den schulischen Regelbetrieb zurückzukehren, auf Grundlage der Schutz- und Hygienekonzepte. „Zeitnah“ solle auch von der Notbetreuung zu einem möglichst vollständigen Regelbetrieb der Kinderbetreuungsangebote zurückgekehrt werden.

Zweite Welle vermeiden

Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) sagte der dpa: „Es ist auf jeden Fall wichtig, dass wir uns verständigen, dass Großveranstaltungen weiterhin entweder gar nicht oder nur unter sehr strengen Auflagen durchgeführt werden sollen.“ Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) ergänzte: „Das erste und wichtigste Ziel ist es, zu vermeiden, dass es zu einer zweiten Welle in Deutschland kommt, und deswegen werden wir uns weiter einschränken müssen.“

Bayerns Regierungschef Markus Söder (CSU) hatte am Dienstag in München bereits erklärt, dass „auf jeden Fall“ eine Verlängerung beschlossen werden solle, dies sei Konsens unter den Ländern. Aus Länderkreisen hieß es, an der Vorlage, die auch als Grundlage für das Treffen mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am Nachmittag diente, sei bereits intensiv mit dem Kanzleramt gearbeitet worden.

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Am 12. März hatten sich Merkel und die Länderchefs zum letzten Mal persönlich im Kanzleramt getroffen. In den Tagen danach wurde das öffentliche Leben in Deutschland wegen der Pandemie schrittweise heruntergefahren: Schulen und Kitas wurden geschlossen, Restaurants, Bars und andere Einrichtungen ebenso. Die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten hatten seitdem in mehreren Videoschalten über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie beraten.

Hygiene- und Abstandregeln sollen verlängert werden

Die Länder streben zudem laut Vorlage eine Einigung über die gemeinsame Fortsetzung von Regeln zu Mindestabstand und Hygiene an. Dies war nach den zuletzt auseinanderdriftenden Einzelregeln der Länder in Zweifel gezogen worden. Auf Länderseite wurde eine mögliche Einigung in diesem Punkt als bedeutend hervorgehoben.

In dem Papier heißt es, der Mindestabstand von 1,5 Metern, verstärkte Hygiene-Maßnahmen sowie das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in bestimmten öffentlichen Bereichen, insbesondere im öffentlichen Personennahverkehr und im Einzelhandel, hätten sich bewährt und sollten grundsätzlich fortgeführt. Bürgerinnen und Bürger seien angehalten, ihre Kontakte zu anderen Personen möglichst gering zu halten.

Merkel: „Wir müssen sehr vorsichtig sein“

Der Kurs von Bund und Ländern in der Pandemie war seit Anfang Mai auseinandergedriftet. Während Bayern etwa einen betont langsamen Kurs bei Lockerungen gewählt hat, drücken andere Länder wie Thüringen mit deutlich weniger Fallzahlen sehr aufs Tempo. Auch in Sachsen wurde jüngst bereits über ein Ende der Maskenpflicht beim Einkaufen nachgedacht.

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Vor dem Hintergrund der Debatten über weitere Lockerungen hatte Merkel erst am Dienstag erneut eindringlich vor einem Rückschlag gewarnt: „Wir müssen sehr vorsichtig sein, damit wir die schon schwierige Lage in der Wirtschaft nicht noch mal verschlechtern“, warnte die Kanzlerin nach Angaben von Teilnehmern in der Sitzung der Unionsfraktion im Bundestag. (DPA)

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