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Till Lindemann, Sänger der Band Rammstein, auf der Bühne im Hamburger Volksparkstadion bei einem Konzert.
  • Ein rechtsmedizinisches Gutachten soll Till Lindemann, Sänger der Band Rammstein, von den schweren Vorwürfen entlasten. (Archivbild)
  • Foto: dpa | Jens Koch

Skandal um Till Lindemann: „Keine Hinweise auf sexualisierte Gewalt“

Mehrere Frauen haben in den vergangenen Wochen schwerwiegende Vorwürfe gegenüber Till Lindemann (60) erhoben. Es ging um Machtmissbrauch und sexuelle Übergriffe durch den Rammstein-Sänger. Ein Gutachten, das im Auftrag seiner Anwälte entstanden ist, soll Lindemann jetzt entlasten – doch komplett ausräumen lassen sich die Anschuldigungen nicht.

Vor rund einem Monat brachte Shelby Lynn (24) den Skandal um Till Lindemann ins Rollen. Die Nordirin berichtete nach dem Rammstein-Konzert in Vilnius davon, eigens ausgewählt worden zu sein, um später im Backstage-Bereich auf den 60-Jährigen zu treffen. Er habe Sex von ihr verlangt und sei aggressiv geworden, als sie sich weigerte. Am nächsten Tag sei sie mit blauen Flecken, Kopfschmerzen und Erinnerungslücken aufgewacht – man habe sie unter Drogen gesetzt.

Till Lindemann: Gutachten untersucht Shelby Lynns Verletzungen

In ihrer Mitteilung vom Montagabend bezieht sich die Kanzlei Schertz Bergmann Rechtsanwälte konkret auf diese Vorwürfe. Das Institut für Rechtsmedizin der Uniklinik Köln habe die Bilder, die Shelby Lynn selbst über ihre Social Media-Kanäle veröffentlichte, daraufhin untersucht, „ob die Verletzungen auf eine körperliche Misshandlung zurückgeführt werden könnten“.

Das Ergebnis des Gutachtens: Prof. Dr. Markus Rothschild, Direktor des Instituts, hält ein Unfallgeschehen ohne Fremdeinwirkung für die wahrscheinlichste Ursache. „Typisch für eine Fremdeinwirkung sind die Befunde aus rechtsmedizinischer Sicht indes nicht“, hieß es.

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Völlig ausschließen könne auch das Gutachten jedoch nicht, dass Shelby Lynns Verletzungen durch Fremdeinwirkung verursacht worden sind. Und: Es gebe zwar „keine Hinweise auf sexualisierte Gewalt“, doch könne das Gutachten „allein anhand der Verletzungsbefunde eine sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung“ nicht ausschließen.

Lindemanns Anwälte hätten zudem die Akten der Staatsanwaltschaft Berlin, die gegen den 60-Jährigen ermittelt, einsehen können. Daraus gehe bestätigt hervor, dass das Verfahren „nicht auf Strafanzeigen vermeintlicher Opfer“ zurückgehe, sondern auf „unbeteiligte Dritte, die ihre Anzeigen ausschließlich auf Medienberichte und Vorwürfe in den sozialen Netzwerken stützen“. „Objektive Beweismittel“ lägen nicht vor.

Skandal um Rammstein-Sänger: „Keine Beweise“ für Aussagen von Shelby Lynn

Die Staatsanwaltschaft Vilnius hatte am Freitag mitgeteilt, kein Verfahren einzuleiten. Dies sei nach Prüfung und Bewertung der erhaltenen Informationen zur Klärung der Umstände des Vorfalls „legitim und begründet“, hieß es. „Nach Vernehmung eines Zeugen und Analyse von Daten und Dokumenten“ seien „keine objektiven Tatsachenbeweise für die Aussagen von Shelby Lynn gefunden“ worden, teilten Lindemanns Anwälte mit.

Kayla Shyx sei abgemahnt worden – die Youtuberin hatte in einem Video ihre Erfahrungen mit einer Rammstein-Party öffentlich gemacht. Die Schweizer Zeitung „Blick“ habe einen Artikel nach einer Abmahnung gelöscht. Gegen den „Spiegel“ hätten die Anwälte eine einstweilige Verfügung beantragt: „Gerügt wird die Verletzung der Intimsphäre unseres Mandanten, die Veröffentlichung und Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen sowie eine unzulässige Verdachtsberichterstattung.“

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