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Das FBI durchsuchte das Anwesen von Ex-US-Präsident Donald Trump auch nach wichtigen Unterlagen über Atomwaffen.
  • Das FBI durchsuchte das Anwesen von Ex-US-Präsident Donald Trump offenbar auch nach wichtigen Unterlagen über Atomwaffen. (Archivbild)
  • Foto: dpa/AP | Julia Nikhinson

Trumps Geheimdokumente: Infos zu Atomwaffen? Neue Details sorgen für Aufregung

Klar ist: Donald Trump hat nach seiner Zeit im Weißen Haus Dokumente mit nach Florida genommen. Das bestreitet der 76-Jährige auch nicht – ein Präsident dürfe das, findet er. Doch was, wenn es sich um streng geheime Unterlagen handelt? Um Dokumente über Atomwaffen?

Nach der Durchsuchung von Donald Trumps Anwesen im US-Bundesstaat Florida kommen immer mehr brisante Details ans Licht, die den Ex-Präsidenten in Erklärungsnot bringen – und möglicherweise ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen könnten.

So soll sein Team einem Bericht der „New York Times“ zufolge unvollständige Angaben über den Verbleib von Geheimdokumenten in Trumps Besitz gemacht haben. Mindestens eine Anwältin oder ein Anwalt des Republikaners soll im Juni eine Erklärung unterzeichnet haben, wonach das als geheim gekennzeichnete Material komplett an die Regierung zurückgegeben worden sei, schrieb die Zeitung am Samstag unter Berufung auf vier namentlich nicht genannte Personen.

Doch die Behauptung der vollständigen Rückgabe stimmt offenbar nicht: Das mutmaßliche Schreiben des Trump-Teams an das Justizministerium, über das auch der Sender CNN berichtete, widerspricht der FBI-Liste der am Montag beschlagnahmten Dokumente. Darauf stehen mehrere streng geheime Unterlagen, die bei der Durchsuchung von Trumps Anwesen Mar-a-Lago gefunden worden waren.

Hat Trump sich der Spionage schuldig gemacht?

Damit verstieß der Ex-Präsident möglicherweise gegen mehrere Gesetze, auch das US-Spionagegesetz. Der FBI-Liste zufolge fanden die Agenten nämlich Dokumente der Geheimhaltungsstufe „Top Secret/SCI“, die nur in besonderen Regierungseinrichtungen eingesehen werden dürfen. 

Drei weitere Dokumente waren als „geheim“, drei als „vertraulich“ klassifiziert. Die „Washington Post“ berichtete, das FBI habe auch Geheimdokumente über Atomwaffen gesucht. Trump dementierte das und bezeichnete den Bericht am Freitag als „Schwindel“.

Trumps ehemaliger Sicherheitsberater John Bolton hatte in der Vergangenheit bereits ausgesagt, dass der Ex-Präsident generell einen sehr fahrlässigen Umgang mit streng geheimen Dokumenten pflegte.

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In der US-amerikanischen Öffentlichkeit sorgen die neuen Enthüllungen für Erstaunen und Entsetzen. Der Vorgang ist beispiellos: Noch nie ließ ein ehemaliger US-Präsident geheime Unterlagen mitgehen – und stand deshalb womöglich unter Spionageverdacht.

Trump behauptet, er habe die Wahrheit auf seiner Seite

Trump und sein Team halten dagegen. „Wie bei jeder von den Demokraten inszenierten Hexenjagd wird diese beispiellose und unnötige Razzia von Medien getragen, die bereit sind, mit suggestiven Leaks, anonymen Quellen und ohne harte Fakten zu arbeiten“, zitierten US-Medien einen Trump-Sprecher.

Eine Luftaufnahme des Mar-a-Lago-Anwesens des ehemaligen US-Präsidenten Trump. (Archivbild) dpa
Eine Luftaufnahme des Mar-a-Lago-Anwesens des ehemaligen US-Präsidenten Trump.
Eine Luftaufnahme des Mar-a-Lago-Anwesens des ehemaligen US-Präsidenten Trump.

Trump veröffentlichte auf dem von ihm mitgegründeten Netzwerk Truth Social Artikel rechter Medien, die ihn als „Märtyrer“ bezeichneten oder die Ermittler verunglimpften. Der 76-Jährige schrieb außerdem, er habe die Wahrheit auf seiner Seite – und wenn man die Wahrheit auf seiner Seite habe, werde man letztendlich siegreich sein.

Trump hatte die Durchsuchung selbst öffentlich gemacht und über Ermittler und Justiz gewettert. Justizminister Merrick Garland hatte betont, es gelte die Unschuldsvermutung. Zugleich hatte er unterstrichen, dass ein Bundesgericht die Durchsuchung „nach der erforderlichen Feststellung eines hinreichenden Verdachts“ genehmigt habe.

Trump hätte die Dokumente eigentlich dem Nationalarchiv übergeben müssen

Vergangenes Jahr hatten Beamte des Nationalarchivs entdeckt, dass Trump eine ganze Reihe von Dokumenten und anderes Regierungsmaterial mitgenommen hatte, als er am Ende seiner Amtszeit im Januar 2021 das Weiße Haus verließ. Dieses Material hätte dem Gesetz nach eigentlich an das Nationalarchiv gegeben werden müssen.

Die FBI-Liste zeigt, dass einige in Mar-a-Lago gefundene Dokumente unter die Geheimhaltungsstufe „SCI“ fallen. picture alliance/dpa/AP | Jon Elswick
Die FBI-Liste zeigt, dass einige in Mar-a-Lago gefundene Dokumente unter die Geheimhaltungsstufe „SCI“ fallen.
Die FBI-Liste zeigt, dass einige in Mar-a-Lago gefundene Dokumente unter die Geheimhaltungsstufe „SCI“ fallen.

Trump hatte der Behörde Anfang des Jahres schließlich mehrere Dokumente übergeben. Danach soll es zu einem weiteren Austausch zwischen Ermittlern und Trumps Anwälten gekommen sein. Doch die Beamten hätten den Verdacht gehabt, dass Trump oder sein Team weiter wichtige Unterlagen zurückhielten, hieß es in US-Medien.

So erklärt Trump die Mitnahme der geheimen Dokumente nach Mar-a-Lago

Trump argumentierte nun, er habe die Geheimhaltung für die fraglichen Dokumente aufgehoben und sie deswegen einfach mitnehmen können. Amtierende Präsidenten haben zwar weitreichende Befugnisse, Informationen freizugeben und die Geheimhaltung aufzugeben. Doch für die Freigabe von Dokumenten gibt es ein formelles Verfahren mit mehreren hochoffiziellen Schritten – eine einfache mündliche Anweisung reicht nicht.

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Zudem muss ein Präsident die Geheimhaltung während seiner Amtszeit aufheben – er kann dies nicht nachträglich tun. Es ist unklar, ob die Dokumente den rechtlich notwendigen Prozess zur Freigabe durchlaufen haben.

Schon die Aufbewahrung von Dokumenten ohne Genehmigung kann in den USA ein Verbrechen darstellen

Außerdem spielt es nicht zwangsläufig eine Rolle, ob die Dokumente freigegeben waren. Schon die Aufbewahrung von Dokumenten ohne Genehmigung kann im Zusammenhang mit der nationalen Verteidigung ein Verbrechen darstellen, wenn die Sicherheit des Landes dadurch gefährdet wird. Expertinnen und Experten weisen darauf hin, dass bestimmte Dokumente etwa zu Atomwaffen nicht einfach freigegeben werden können.

All diese Fragen werden nun Gerichte klären müssen. (mik/dpa)

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