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  • Erfurt: Lediglich ein Weihnachtsbaum und die Hütte für die Krippe stehen auf dem Domplatz.  
  • Foto: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dp

Teil-Lockdown bis Weihnachten: So soll es jetzt weitergehen

Berlin –

In der Adventszeit läuft das öffentliche Leben weiterhin auf Sparflamme. Um die Corona-Pandemie einzudämmen, wird der Teil-Lockdown in Deutschland voraussichtlich bis kurz vor Weihnachten verlängert. Die Ministerpräsidenten der Länder einigten sich am Montagabend darauf, dass die bislang bis Ende November befristeten Maßnahmen zunächst bis zum 20. Dezember fortgeführt werden sollen.

Eine endgültige Entscheidung soll bei Beratungen der Ländervertreter mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwoch fallen. Bei einer Verlängerung des Teil-Lockdowns blieben Gastronomiebetriebe sowie Freizeit- und Kultureinrichtungen weiter geschlossen. Zudem waren schärfere Kontaktbeschränkungen für private Treffen und eine erweiterte Maskenpflicht an Schulen im Gespräch. Unklar blieb, ob die Anti-Corona-Maßnahmen ab 20. Dezember immer um jeweils 14 Tage verlängert werden sollen, wenn das Infektionsgeschehen nicht deutlich abnimmt – oder ob Mitte Dezember über den Kurs erneut beraten wird. Offen blieb auch, ob es Ausnahmen für Gebiete mit niedrigen Infektionszahlen geben wird.

Kanzlerin Merkel mit Corona-Vorschlägen der Länder zufrieden?

Die Diskussionen der Ministerpräsidenten dauerten viereinhalb Stunden. Anschließend wurde von guten Beratungen gesprochen. In Länderkreisen wurde nach dpa-Informationen Skepsis geäußert, ob die Kanzlerin mit den Vorschlägen der Länder zufrieden sein wird. In diesen Kreisen wurde erwartet, dass der Bund bei Regelungen zu Schulen sowie Vorgaben zu Weihnachten strengere Vorgaben durchsetzen will, als die Länder zu beschließen bereit sind.

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Merkel war bei Beratungen vor einer Woche mit einem Vorschlag für weitergehende Kontaktbeschränkungen und strengere Regeln in den Schulen am Veto der Länder gescheitert. Die Kanzlerin will am Donnerstag nach den Beratungen mit den Ländern eine Regierungserklärung im Bundestag abgeben, wie Regierungssprecher Steffen Seibert ankündigte.

Corona: Novemberhilfen sollen verlängert werden

Die Bundesregierung hat bereits in Aussicht gestellt, die Novemberhilfen zur finanziellen Unterstützung der von Schließungen betroffenen Firmen sowie Solo-Selbstständigen wie Künstlern zu verlängern, falls der Teil-Lockdown ausgedehnt wird. Dies dürfte weitere Milliarden kosten. „Wenn wir die Corona-Maßnahmen verlängern, müssen auch die Hilfen verlängert werden“, sagte SPD-Chef Norbert Walter-Borjans dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

In einem Papier, das als Grundlage für die Beratungen am Montagabend galt, hieß es, zwar hätten sich die Corona-Zahlen auf hohem Niveau stabilisiert. Es könne aber längst keine Entwarnung gegeben werden.

Corona-Pläne: Nur noch fünf Personen bei privaten Treffen erlaubt

Kontaktbeschränkungen: Laut dem Papier sollen private Zusammenkünfte mit Verwandten und Bekannten auf den eigenen und einen weiteren Haushalt beschränkt werden, jedoch in jedem Falle auf maximal 5 statt bisher 10 Personen. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.

Weihnachten: Für die Feiertage wird eine Erweiterung der Personenobergrenzen für Zusammenkünfte in Innenräumen und draußen angeregt: Demnach sollen Treffen eines Haushaltes mit haushaltsfremden Familienmitgliedern oder haushaltsfremden Personen bis maximal 5 oder sogar 10 Personen möglich sein. Kinder bis 14 Jahre sollen hiervon ausgenommen sein. Offen war noch, ob die Regelung für den Zeitraum vom 21. Dezember bis zum 3. Januar, also auch über Silvester, oder lediglich vom 21. bis 27. Dezember gelten soll. An dem Konzept gibt es in diesem Punkt bereits scharfe Kritik.

Keine Böllerei zum Jahreswechsel?

Silvester: Hier standen zwei Alternativen zur Auswahl, da unionsgeführte Länder der Forderung von SPD-Ländern nach einem kompletten Verbot der Silvesterböllerei nicht folgen wollen. Alternative 1: Zum Jahreswechsel werden der Verkauf, Kauf und das Zünden von Feuerwerk verboten, um Einsatz- und Hilfskräfte zu entlasten, Kapazitäten im Gesundheitssystem freizuhalten und um größere Gruppenbildungen zu vermeiden. Alternative 2 umfasst eine Empfehlung, auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten. Auf belebten Plätzen und Straßen soll die Knallerei untersagt werden, um größere Gruppenbildungen zu vermeiden. Wo das der Fall sein soll, regeln die örtlichen Behörden. Das Wirtschaftsmagazins „Business Insider“ meldete, die Länder hätten sich auf Variante 2 verständigt.

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Schüler in einer Oberstufenklasse. Sie müssen Mundschutz im Unterricht tragen.

Foto:

picture alliance/dpa

Schulen: Einig zeigen sich die Länder in dem Ziel, die Schulen wie auch Kindergärten offenzuhalten. Welche zusätzlichen Maßnahmen dazu ergriffen werden sollen, ist aber noch unklar. Länder unter SPD-Führung wollen ab der siebten Klasse eine Maskenpflicht auch im Unterricht durchsetzen. Gelten soll das bei „deutlich mehr“ als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. Schulen ohne Infektionsgeschehen können davon ausgenommen werden. Um Schülerballungen zu vermeiden, soll der Unterrichtsbeginn gestaffelt werden. Die unionsgeführten Länder fordern in Regionen mit einer Inzidenz von mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner auf dem Gelände aller Schulen und im Unterricht weiterführender Schulen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. In besonderen Infektionshotspots soll an Schulen für höhere Jahrgangsstufen ein Wechsel zwischen Präsenz- und Heimunterricht eingeführt werden. Ob der Beginn der Weihnachtsferien auf den 21. Dezember vorgezogen wird, um eine Kontaktreduzierung vor Weihnachten zu ermöglichen, ist offen.

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Maskenpflicht: Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, die etwa im ÖPNV oder Handel gilt, soll dem Papier zufolge erweitert werden. Künftig soll sie dem Papier zufolge auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen gelten. Gleiches gilt für alle Orte mit Publikumsverkehr in Innenstädten, auch unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten. Die Festlegung der Orte und der zeitlichen Beschränkung soll den örtlichen Behörden obliegen.

Handel: Die Bevölkerung wird aufgerufen, Weihnachtseinkäufe möglichst auch unter der Woche zu tätigen.

Corona-Vorschlag: Unternehmen sollen bis Anfang Januar dicht machen

Homeoffice: Arbeitgeber werden gebeten zu prüfen, ob Unternehmen entweder durch Betriebsferien oder großzügige Home-Office-Lösungen vom 21. Dezember bis 3. Januar 2021 geschlossen werden können.

Krankenhäuser/Pflege: Der Bund will für besonders gefährdete Gruppen, etwa Patienten in Krankenhäusern und Bewohner von Pflegeheimen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen, ab Anfang Dezember 2020 gegen eine geringe Eigenbeteiligung 15 FFP2-Masken pro Person zur Verfügung stellen. Zudem sind je Pflegebedürftigem 20 Schnelltests pro Woche vorgesehen.

Corona: Kontaktreduzierung bei Gottesdiensten

Auch für Gottesdienste gelten zur Zeit Hygienevorschriften und Abstandsregeln. Unser Bild stammt aus einer Kirche in Berlin.

Hygienevorschriften und Abstandsregeln im Gottesdienst. Dieses Bild stammt aus einer Kirche in Berlin.

Foto:

dpa

Hochschulen: Hochschulen und Universitäten sollen grundsätzlich auf digitale Lehre umstellen – mit Ausnahme von Labortätigkeiten, Praktika, praktischen Ausbildungsabschnitten und Prüfungen.

Religion: Bund und Länder wollen das Gespräch mit den Religionsgemeinschaften suchen, um möglichst Vereinbarungen für Gottesdienste und andere religiöse Zusammenkünfte mit dem Ziel einer Kontaktreduzierung zu treffen. Religiöse Zusammenkünfte mit Großveranstaltungscharakter gilt es dabei zu vermeiden.

Sozialversicherung: Der Bund stabilisiert die Sozialversicherungsbeiträge bei maximal 40 Prozent, indem er darüber hinausgehende Finanzbedarfe zumindest bis 2022 aus dem Bundeshaushalt deckt. In diesem Rahmen prüft der Bund, wie eine steuerfinanzierte Stabilisierung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung vor dem Hintergrund der hohen coronabedingten Mehrkosten aussehen könnte. (dpa/wb)

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