Bei der Fortsetzung im Berufungsverfahren um den Streit der Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz sitzen die beiden Rechtsanwälte der AfD, Michael Fengler (l.) und Christian Conrad im nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht Münster.
  • Bei der Fortsetzung im Berufungsverfahren um den Streit der Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz sitzen die beiden Rechtsanwälte der AfD, Michael Fengler (l.) und Christian Conrad im nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht Münster.
  • Foto: picture alliance/dpa | Guido Kirchner

AfD-Prozess gegen Verfassungsschutz: Partei fragt nach Einfluss von V-Leuten

Welche Strategie verfolgt die AfD im Berufungsverfahren gegen den Verfassungsschutz? Großes Interesse zeigt sie an den Mitteln, die der Inlandsgeheimdienst einsetzt, um sie zu beobachten.

Im Berufungsverfahren um die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall haben die Anwälte der Partei versucht, dem Verfassungsschutz Details zu seinen Methoden der Informationsbeschaffung zu entlocken. Sie stellten am Mittwoch, dem zweiten Verhandlungstag, vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster außerdem einen Antrag, die Verhandlung zu unterbrechen und frühestens in sechs Wochen fortzusetzen. Der Anwalt des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Wolfgang Roth, warf der AfD vor, Anträge „ins Blaue hinein“ zu stellen.

Prozess um Verdachtsfall-Einstufung: AfD will mehr über Informanten wissen

Am Mittwoch ging es unter anderem um den Einsatz von virtuellen Agenten, also Mitarbeitern des Verfassungsschutzes, die in sozialen Netzwerken mit einer anderen Identität unterwegs sind, und sogenannten V-Leuten – Informanten aus dem Umfeld der Partei. Das BfV hatte am Dienstagabend erklärt, „dass nur zwei der einigen Tausend Belege“, die dem Gericht dazu vorgelegt worden seien, „Äußerungen oder Verhaltensweisen von menschlichen Quellen des Verfassungsschutzes beinhalten“.

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Das Bundesamt habe zudem kritisch geprüft, ob während der Bearbeitung der AfD als Verdachtsfall und hinsichtlich ihrer Nachwuchsorganisation während der Bearbeitung der Jungen Alternative als Verdachtsfall und als erwiesen extremistische Bestrebung Mitglieder von Landes- oder Bundesvorständen als Vertrauenspersonen des Verfassungsschutzes eingesetzt wurden, von denen eine „steuernde Einflussnahme“ hätte ausgehen können. Eine solche Einflussnahme sei im relevanten Zeitraum nicht gegeben gewesen. 

Verfassungsschutz schließt „Fremdsteuerung“ aus

Am Mittwoch betonte der Verfassungsschutz dann auf Nachfrage, seine Belege zur AfD stammten hauptsächlich aus Reden und Social-Media-Posts von Mandatsträgern und Funktionären. Dass Mitarbeiter oder Informanten des Bundesamtes oder der Landesbehörden für Verfassungsschutz diese provoziert haben könnten, sei auszuschließen. Der Anwalt des BfV warf der Gegenseite vor, sie habe bei ihren Nachfragen zu möglicher Einflussnahme von Informanten keine Anhaltspunkte vorgetragen, die auf eine „Fremdsteuerung“ oder „Manipulation“ hindeuten könnten.

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In dem Berufungsverfahren, das am Dienstag begonnen hatte, klärt der 5. Senat, ob das Urteil aus der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Köln Bestand hat. Das BfV mit Sitz in Köln hatte die Partei sowie die Jugendorganisation Junge Alternative (JA) als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Die Richter in Köln hatten diese Sicht im Jahr 2022 bestätigt. Entsprechend dürfen Partei und JA seitdem mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden. Das OVG muss jetzt klären, ob die Einschätzung laut dem Bundesverfassungsschutzgesetz rechtens ist. 

Der erste Verhandlungstag war nach elf Stunden zu Ende gegangen. Ob es am Mittwoch Entscheidungen geben wird, war bis zum Mittag noch offen. Die AfD hatte am Vortag angekündigt, mehr als 200 Beweisanträge vorbereitet zu haben. Sollte die Zeit am zweiten Verhandlungstag nicht reichen, müsste das Gericht neue Termine suchen, eine Fortsetzung am Donnerstag ist ausgeschlossen.

Ein Verbotsverfahren gegen die NPD scheiterte aufgrund von V-Leuten

Beim Einsatz von V-Leuten ist man, was Parteien angeht, inzwischen sehr zurückhaltend und vorsichtig. Denn das erste von zwei erfolglosen Verbotsverfahren gegen die rechtsextremistische NPD, die sich heute Die Heimat nennt, war 2003 wegen der zahlreichen V-Leute, die der Verfassungsschutz auch in der Führungsriege der Partei hatte, eingestellt worden.

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Auf Nachfrage der AfD-Anwälte wies das BfV Spekulationen zurück, der Verfassungsschutz hätte durch seine Beobachtung der Partei Informationen zu deren Prozessstrategie erlangt. (dpa/mp)

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