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Drei der vier Angeklagten im "Kinderzimmer-Dealer"-Prozess sitzen neben ihren Anwälten in einem Saal vom Landgericht Leipzig.
  • Der „Kinderzimmer-Dealer” auf der Anklagebank: Im Prozess gegen den Leipziger und vier weitere Männer wurde am Mittwoch ein Urteil gesprochen.
  • Foto: Inga Jahn/dpa

„Kinderzimmer-Dealer“ und Netflix-Star: „Shiny Flakes“ muss wieder in den Knast

Seine Geschichte war Vorlage für den Netflix-Hit „How to Sell Drugs Online (fast)“: Am Mittwoch wurden der als „Kinderzimmer-Dealer” bekannt gewordene Leipziger Maximilian S. und drei Komplizen zu Haftstrafen verurteilt. Nun soll der Fall vor dem Bundesgerichtshof landen.

Die Richter am Landgericht Leipzig sahen es als erwiesen an, dass vier der fünf Angeklagten in unterschiedlichem Ausmaß an den Geschäften beteiligt waren. Der fünfte Angeklagte – ein Anwalt – wurde freigesprochen. Der Drogenhandel „in nicht geringer Menge” wurde über einen frei zugänglichen Internet-Shop abgewickelt. Ab April 2019 wurden unter anderem 16,5 Kilogramm Amphetamin und 2,5 Kilogramm Haschisch verkauft. Der Gesamterlös lag der Staatsanwaltschaft zufolge über 94.000 Euro.

„Kinderzimmer-Dealer“ und Komplizen in Leipzig verurteilt

Das Urteil für den 28 Jahre alten „Kinderzimmer-Dealer” lautet viereinhalb Jahre Haft. Er war bereits 2015 nach einem Geständnis zu sieben Jahren Jugendstrafe verurteilt worden, weil er aus seinem Kinderzimmer in Leipzig im Internet Drogen verkauft hatte. Die Geschichte des „Kinderzimmer-Dealers” war Vorlage für den Netflix-Erfolg „How to Sell Drugs Online (Fast)”. Von der Serie gibt es mittlerweile drei Staffeln.

Ein weiterer Angeklagter, der bereits in Haft sitzt, wurde am Mittwoch unter Berücksichtigung bestehender Urteile zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und elf Monaten verurteilt. Zwei weitere Angeklagte leisteten laut Urteil Beihilfe. Einer der Männer wurde zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

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In einem abgetrennten Verfahren hatte die Kammer bereits vor der Hauptverhandlung den anderen Helfer verurteilt. Er habe „absolut untergeordnete Tätigkeiten” ausgeführt, so der Richter. Deshalb bekam er eine Geldstrafe in Höhe von 125 Tagessätzen je 50 Euro.

Revision: BGH soll Drogen-Deals von „Shiny Flakes” aufklären

Die Staatsanwaltschaft kündigte an, Revision gegen das Urteil einlegen zu wollen, um eine weiterführende Klärung des Falls vor dem Bundesgerichtshof zu erzielen. Vieles sei im Laufe der Verhandlung ungeklärt geblieben, obwohl es eigentlich hätte aufgeklärt werden können, hieß es. (dpa/mp)

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