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Brand am Ballermann
  • Eine Rauchwolke steigt in der Nähe des Ballermanns. Bei dem Brand wurden zwei Kneipen, eine Wohnung und Teile eines Restaurants beschädigt.
  • Foto: 5vision/dpa

Ein Jahr nach Ballermann-Brand: Jetzt reden die Kegelbrüder

Im Frühsommer 2022 sorgte ein Kneipen-Brand auf Mallorca für Aufsehen: Deutsche Kegelbrüder wurden der fahrlässigen Brandstiftung am Ballermann beschuldigt. Die 13 Männer aus dem Münsterland, die brennende Kippen auf ein Strohdach geworfen haben sollen, müssen immer noch zittern, denn die Ermittlungen laufen weiter. Aber auch die betroffene Wirtin leidet noch immer.

Anlässlich des Jahrestages sagte die Wirtin vom „Why not Mallorca“ der „Mallorca Zeitung“: „Wenn einer in der Nachbarschaft grillt, breche ich in Panik aus.“ Beim Gedanken an das Feuer konnte die Kölnerin Alice Klotz die Tränen nicht unterdrücken, berichtet das Blatt. Sie und ihr Mann Bernd kämpfen weiterhin gegen das schlechte Benehmen vieler Hotelgäste, die nach Angaben der Wirte täglich Müll und glühende Kippen auf die frisch renovierte Terrasse werfen.

Mallorca: Kegelbrüder brechen ihr Schweigen

Den Schaden des Brandes schätzt die Wirtin auf 60.000 Euro – den 133-tägigen Betriebsausfall auf der Terrasse nicht eingerechnet. Sie sei in psychologischer Behandlung, so Alice Klotz. Die Saison sei zum Glück gut angelaufen. „Wir haben den Playa-Traum noch nicht begraben.“

Auch die Kegelbrüder brechen anlässlich des Jahrestages ihr Schweigen und veröffentlichten über ihre Anwälte eine gemeinsame Stellungnahme. Darin erklären sie, sie seien nicht für das Leiden des 2021 ausgewanderten Ehepaars Klotz verantwortlich.

Kegelbrüder wehren sich gegen Vorwürfe der Kneipen-Inhaber

Die Vorwürfe weisen die Männer zurück. Niemand aus der Gruppe habe den Brandort fluchtartig verlassen, wie in Medien zu lesen und zu hören war: „Im Gegenteil: Einzelne Mitglieder unserer Gruppe haben andere Hotelgäste gewarnt und die Einsatzkräfte bei der Verkehrsleitung unterstützt.“ Als die Flammen unter Kontrolle waren, sei man „unaufgefordert von der Strandpromenade zum Hotel zurückgekehrt“. Man habe zudem „alle Fragen umfangreich vor Ort beantwortet“.

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Die Verdächtigen versichern: „Wir haben von Anfang an mit den spanischen Behörden kooperiert und werden dies auch weiterhin tun.“

Das Bild zeigt die acht inhaftierten Kegelbrüder nach ihrer Rückkehr in die Heimat. dpa | Helmut P. Etzkor
Das Bild zeigt die acht inhaftierten Kegelbrüder nach ihrer Rückkehr in die Heimat.
Das Bild zeigt die acht inhaftierten Kegelbrüder nach ihrer Rückkehr in die Heimat.

Den Deutschen wird vorgeworfen, am 20. Mai vorigen Jahres kurz nach ihrer Ankunft einen Brand in der Nähe des Ballermanns an der Playa de Palma ausgelöst zu haben. Sie sollen vom Balkon ihrer Hotelzimmer brennende Zigaretten und Alkohol auf das Schilfdach der Terrasse des darunterliegenden „Why not Mallorca“ geworfen haben. Die Bar wurde zerstört. Ein Bordell, eine Privatwohnung und Teile des angrenzenden Hotels wurden ebenfalls beschädigt.

Mallorca: Reisegruppe mit „Vertrauen in spanische Justiz“

Das Ermittlungsverfahren läuft auf Mallorca weiter, den 13 vorwiegend jungen Beschuldigten drohen ein Prozess sowie Haftstrafen von teils bis zu drei Jahren wegen fahrlässiger Brandstiftung. Einer von ihnen war bereits am Tag nach dem Brand ohne Auflagen auf freien Fuß gesetzt worden. Vier weitere hatten das Gefängnis nach rund zweieinhalb Wochen auf Kaution verlassen dürfen. Die restlichen acht saßen rund zwei Monate in Untersuchungshaft, bevor sie in die Heimat zurückfliegen durften.

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Die Deutschen versichern, sie hätten „nach wie vor Vertrauen in die spanische Justiz“. Man bleibe daher „optimistisch“ und hoffe „auf einen guten Ausgang nach vollständiger Würdigung aller relevanten entlastenden Gesichtspunkte“. „Vieles erscheint uns noch aufklärungsbedürftig“, betonen sie aber.

Die spanischen Medien hätten unter anderem berichtet, dass sich „auf der Außenterrasse des dritten Stockwerks des Hotels ‚whala!beach‘ vor der Brandentstehung zwei männliche Personen befanden, von denen eine geraucht hat“. Einem Antrag „auf Anhörung der auf dem entsprechenden Foto erkennbaren Zeugen“ sei zum Beispiel noch nicht entsprochen worden. (dpa/mp)

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