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Corona-Schnelltests für den Nachweis von SARS-CoV-2 liegen auf einem Tisch. (Symbolfoto).
  • Eine Wirtin verlangte von Hochzeitsgästen Corona-Tests. Das Gericht gab dem klagenden Brautpaar recht (Symbolfoto).
  • Foto: picture alliance/dpa/Sina Schuldt

Wegen Corona-Tests bei Hochzeitsfeier auf Sylt: Brautpaar erstreitet Preisnachlass

Wegen verpflichtender Corona-Tests zu Beginn einer Hochzeitsfeier in einem Restaurant auf Sylt muss ein Brautpaar aus München nur 85 Prozent der Rechnung bezahlen. Die Forderung der Wirtin habe das Fest erheblich gestört, heißt es in dem Urteil des Amtsgerichts München vom 23. Januar, das am Dienstag veröffentlicht wurde und bereits rechtskräftig ist.

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Testung aller Besucher privater Veranstaltungen habe es zum Zeitpunkt der Feier Ende Juni 2022 nicht mehr gegeben. Auch vertraglich wurde in dieser Hinsicht nichts vereinbart.

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Nach Angaben des Gerichts hatte sich der Brautvater am Hochzeitstag positiv auf das Virus getestet. Draußen durfte er trotzdem dabei sein. Wer dann aber zum Abendessen ins Restaurant wollte, musste auf Verlangen der Wirtin erst einen Schnelltest machen, weil sie ein Super-Spreader-Event befürchtete. Wegen der Drohung, die Feier sonst platzen zu lassen, gab das Brautpaar dem Gericht zufolge nach.

Ablauf der Feier durch Corona-Tests erheblich verzögert

Doch bei rund 75 Gästen dauerte es. „Durch den geforderten Ablauf verzögerte sich auch der Beginn des Essens von 19.30 Uhr auf 21.30 Uhr und damit auf eine Zeit, die den Bereich bloßer Unannehmlichkeit weit überschreitet“, urteilte das Gericht. Der Rhythmus einer Hochzeit sei auf Bedürfnisse wie üblichen Hunger und übliche Essenszeiten abgestimmt ist und solle zu etwas anderem dienen, als sich auf Covid testen lassen zu müssen.

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Das Brautpaar hatte der Wirtin laut Gericht gar Arglist vorgeworfen. Der Stehempfang habe sich durch das Testen verlängert. Dies habe die Wirtin genutzt und den Gästen ausschließlich Champagner angeboten, um mit dem teuersten Getränk den Umsatz gewinnträchtig zu steigern.

Nach dem Fest zahlte das Paar nur 80 Prozent der Rechnung, die insgesamt 20.185 Euro betrug. Die Gastwirtin zog vor Gericht und verlangte das restliche Geld, war aber nur teilweise erfolgreich. Das Paar musste ihr laut Urteil einen Teilbetrag von 810,50 Euro zahlen. Im Übrigen sei die Klage der Frau abgewiesen worden. (dpa/mp)

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