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Panzer im Keller
  • Diesen Panzer hortete der 84-Jährige auf dem Grundstück seiner Villa in Heikendorf.
  • Foto: (c) dpa

Wer will diesen Wehrmachts-Panzer haben?

Rund sechs Jahre nach dem Fund einer großen privaten Waffensammlung inklusive eines alten Weltkriegspanzers hat das Kieler Landgericht einen 84-Jährigen am Dienstag zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten sowie zahlreichen Auflagen verurteilt. So muss der Sammler nach Angaben eines Gerichtssprechers wegen mehrerer Verstöße gegen die Waffen- sowie Sprengstoffgesetze 250.000 Euro bezahlen. Außerdem muss er den Panzer und eine Flugabwehrkanone an geeignete Stellen verkaufen.

Behörden entdeckten die Privatsammlung des Manns im Sommer 2015 bei einer Durchsuchung in dessen Villa in Heikendorf bei Kiel, bei der es laut Medienberichten eigentlich um den Verdacht auf strafbare NS-Devotionalien ging. Dort stießen sie unter anderem auch auf einen rund 40 Tonnen schweren deutschen Kampfpanzer vom Typ „Panther“ aus dem Zweiten Weltkrieg, eine alte deutsche Flugabwehrkanone und zahlreiche kleinere Waffen.

Gutachter: Panzer ist keine einsatzfähige Kriegswaffe

Dem Urteil ging eine Verständigung zwischen Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht voraus. Eine Kernfrage des Prozesses war die Klärung, bei welchen der aufgefundenen Waffen es sich letztlich noch um einsatzfähige Kriegswaffen handelte. Dazu wurden Gutachter befragt. Nach Einschätzung der Experten war das etwa bei dem historischen Panzer aber nicht mehr der Fall.

Nach Gerichtsangaben beschränkte sich das Verfahren angesichts der „Zweifel an der Kriegswaffeneigenschaft“ der größeren Funde deshalb zuletzt nur noch auf Vorwürfe von Waffenrechtsverstößen im Zusammenhang mit kleineren Waffen sowie Sprengstoff und Munition. Diese liegen nun auch dem Urteil zugrunde. Von der Bewährungsstrafe gelten zudem bereits vier Monate als verbüßt, weil sich das gesamte Verfahren auf „rechtsstaatswidrige Weise“ verzögerte. Das ist eine Art Ausgleich für den Beschuldigten.

Urteil: 84-Jähriger muss Panzer an ein Museum verkaufen

Zugleich verhängte das Gericht Bewährungsauflagen. So muss der Mann den Panzer sowie die Flugabwehrkanone an ein Museum oder einen geeigneten fachkundigen Sammlern verkaufen und darf diese auch in der Zwischenzeit nicht wieder auf seinem Grundstück lagern. Außerdem muss er 250.000 Euro an verschiedene soziale Einrichtungen und die Landeskasse zahlen. Er verzichtet laut Verständigung außerdem auf mögliche Entschädigungsforderungen.

Das am Dienstag verkündete Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Angeklagter und Staatsanwaltschaft können binnen einer Woche noch Revision einlegen. Das Verfahren dauerte etwa zwei Monate.

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Die Entdeckung des Panzers im Juli 2015 hatte großes Aufsehen erregt. Er stand in einer Art Garage im Kellergeschoss der Villa des Sammlers. Bundeswehrsoldaten transportierten den mehr als 40 Tonnen schweren Koloss mit einem Bergepanzer und einem Tieflader ab. Laut Medienberichten hatte der Mann den alten deutschen Panzer in den 70er Jahren in schrottreifem Zustand in Großbritannien entdeckt und anschließend restaurieren lassen. (dpa/ng)

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