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Mitarbeiter der Spurensicherung sind auf einem Bahnsteig bei dem Regionalzug im Bahnhof Brokstedt im Einsatz.
  • Mitarbeiter der Spurensicherung kurz nach der Tat am Bahnhof Brokstedt (Archivbild).
  • Foto: picture alliance/dpa | Jonas Walzberg

Tödliche Messerattacke bei Brokstedt: Ist der Angeklagte schuldunfähig?

Die Tat sorgt bundesweit für Entsetzen: Ein junges Paar stirbt bei einer Messerattacke in einem Zug bei Brokstedt, mehrere weitere Personen werden schwer verletzt. Jetzt beginnt der wahrscheinlich langwierige Prozess wegen Mordes und versuchten Mordes gegen en mutmaßlichen Täter.

Der 34 Jahre alte Palästinenser Ibrahim A. muss sich ab Freitag vor dem Landgericht Itzehoe für die tödliche Messerattacke in einem Regionalzug im schleswig-holsteinischen Brokstedt verantworten. In dem am Vormittag beginnenden Prozess wirft ihm die Staatsanwaltschaft Mord in zwei Fällen und versuchten Mord in vier Fällen vor.

Er soll am 25. Januar nahe dem Bahnhof von Brokstedt eine 17-Jährige und ihren zwei Jahre älteren Freund erstochen haben. Zwei weitere Frauen und zwei Männer erlitten schwere Verletzungen.

Tat bei Brokstedt: Gerichtsverhandlung bis Weihnachten

Nach Überzeugung der Anklagebehörde handelte Ibrahim A. aus niedrigen Beweggründen und in Heimtücke. Eine bei dem tödlichen Messerangriff verletzte Frau nahm sich später das Leben. Für den Prozess sind rund 40 Verhandlungstage bis kurz vor Weihnachten geplant. Acht Nebenkläger treten in dem Verfahren auf, es wurden 127 Zeugen benannt.

Ob alle Zeugen vom Gericht gehört werden, werde die Beweisaufnahme zeigen, sagte die Sprecherin des Landgerichts, Frederike Milhoffer. Die Beweisaufnahme soll am 17. Juli beginnen. Für den ersten Verhandlungstag ist zunächst die Verlesung der Anklageschrift geplant. Möglicherweise folgt noch eine Erklärung der Verteidigung oder des Angeklagten.

Angeklagter sitzt in U-Haft: Schuldfähigkeit soll geprüft werden

Verteidiger Björn Seelbach äußerte sich vorab nicht zu dem Prozess. Zu einem früheren Zeitpunkt hatte er gesagt, sein Mandant bestreite die Tat nicht. Nach Milhoffers Angaben wird die Schuldfähigkeit des Angeklagten, der bereits kriminell in Erscheinung getreten war, mit Hilfe eines Sachverständigen geprüft.

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Derzeit sitzt der Angeklagte in Untersuchungshaft. Dort fiel er mehrfach wegen aggressiven Verhaltens auf und gilt als schwieriger Gefangener.

„Die Tathandlungen des Angeschuldigten, der das Messer zuvor in einem Supermarkt entwendet haben soll, resultierten aus Sicht der Anklage aus Verärgerung über seine aus vielen Gründen ungeklärte persönliche Situation“, hatte Oberstaatsanwalt Peter Müller-Rakow nach Verkündung der Anklage erklärt. „Wir gehen von Schuldfähigkeit aus“, sagte der Jurist vor Prozessbeginn.

Hamburg: Täter war schon 16 Mal bei einem Psychiater

Der Mann war erst wenige Tage vor der tödlichen Messerattacke aus einer Untersuchungshaft entlassen worden, die er in Hamburg wegen einer anderen Straftat abgesessen hatte. Während dieser Zeit hatte er sich wegen psychischer Auffälligkeiten 16-mal mit einem Psychiater getroffen.

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Der Fall Ibrahim A. beschäftigte auch mehrere Landesparlamente, weil es Mängel beim Austausch von wichtigen Informationen zwischen Behörden in Hamburg, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen gegeben hatte, wo Ibrahim A. jeweils lebte und auch Straftaten beging. Wenige Monate vor seiner Entlassung aus dem Hamburger Gefängnis soll sich der mutmaßliche Mörder mit dem Attentäter vom Berliner Breitscheidplatz, Anis Amri, verglichen haben. (dpa/ncd)

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