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Das Landgericht Kiel
  • Das Landgericht Kiel: Der Angeklagte wurde schließlich nicht wegen Mordes, sondern wegen Totschlags verurteilt.
  • Foto: dpa

„Schieß doch! Schieß doch!“ – Mann wegen Ohrfeige getötet

Im Prozess um tödliche Schüsse auf einen 31-Jährigen nach einer Ohrfeige hat das Kieler Landgericht am Donnerstag einen 24-Jährigen zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Anders als Staatsanwältin und Nebenklage wertete das Schwurgericht die Tat nicht als Mord, sondern als Totschlag. Die für eine Verurteilung wegen Mordes notwendigen Merkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe sah die Kammer nicht, sagte der Vorsitzende Richter Stephan Becker. 

Tatmotiv sei Rache für eine Ohrfeige gewesen, die das Opfer Stunden zuvor dem jüngeren Bruder des Angeklagten verpasst habe. Der 31-Jährige sei nicht arg- und wehrlos gewesen, als der Angeklagte auf ihn zutrat. Bei der Vorgeschichte sei zumindest eine erhebliche Auseinandersetzung zu erwarten gewesen.

Urteil in Kiel: Gericht verwies auf eine Mitschuld des Opfers

In seinem Urteil verwies das Gericht auf eine Mitschuld des Opfers. Der 31-Jährige habe durch sein Verhalten womöglich selbst den Impuls zu den Schüssen gegeben, sagte Becker. Vor den tödlichen Schüssen habe er dem Angeklagten „Mach doch! Mach doch! Schieß doch! Schieß doch!“ entgegen gerufen, als dieser mit einer Schusswaffe in der Hand etwa einen Meter vor ihm gestanden habe.

Er habe den Angeklagten auch als Feigling und Schwächling bezeichnet, „das löste den Impuls für den Schuss aus“, sagte der Richter. Die Aufforderung sei selbstverständlich nicht ernst gemeint gewesen, sagte der Richter, aber darum gehe es auch nicht. Zugunsten des Angeklagten sei anzunehmen, dass er erst in diesem Augenblick die Tötungsabsicht gefasst habe. 

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Das Opfer wurde am 27. Juni 2022 in Kiel-Gaarden aus nächster Nähe von mindestens vier Schüssen getroffen. Zwei durchschlugen den Brustkorb und waren tödlich. 

Prozess: Staatsanwältin und Eltern prüfen nun Rechtsmittel

Die Staatsanwältin und die Eltern als Nebenkläger hatten auf Mord plädiert und deshalb eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert.  Sie prüfen nun Rechtsmittel, sagten sie nach dem Urteil. Der Vater zeigte sich sichtlich enttäuscht vom Richterspruch. Der Angeklagte nahm das Urteil äußerlich gefasst entgegen. Er folgte dabei der Urteilsverkündung konzentriert mit gefalteten Händen und dem Gericht zugewandten Gesicht. Sein Verteidiger hatte auf Totschlag mit einem spontanen Tatentschluss plädiert und um eine milde Strafe gebeten.

Der 24-Jährige hatte die Tat gestanden und auch Reue gezeigt. Er will von dem 31-Jährigen bedroht worden sein, bevor er aus etwa einem Meter auf den Mann schoss. Dies glaubte ihm das Gericht nicht. Es habe keinerlei Anzeichen gegeben, dass das Opfer bewaffnet gewesen sei, sagte der Vorsitzende.

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Bei der Tat waren sowohl das Opfer als auch der Angeklagte in Begleitung von Freunden. Diese türmten sofort, als der erste Schuss fiel, sagte der Richter. Auch der Angeklagte floh. Er wurde Mitte Juli in Gelsenkirchen festgenommen. (dpa)

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