Angeklagter
  • Der Angeklagte kommt zu Beginn des Prozesstages in den Sitzungssaal.
  • Foto: dpa

Auto-Attacke auf AfD-Gegendemonstranten: Täter muss in Haft

Im Prozess um eine mutmaßliche Attacke mit einem Auto am Rande einer AfD-Veranstaltung im Jahr 2020 ist der Angeklagte zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Der bei der Tat noch 19-jährige Mann habe sich der gefährlichen Körperverletzung sowie des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr schuldig gemacht, sagte die Richterin am Donnerstag im Kieler Landgericht.

Zudem muss der Angeklagte, der damals AfD-Mitglied war, an die vier Nebenkläger aus dem linken Spektrum Schmerzensgeld zwischen 500 und 2000 Euro zahlen. Er hatte die vier mit seinem Wagen verletzt. Zur Schmerzensgeldzahlung war der junge Mann laut seinem Rechtsanwalt schon zuvor bereit gewesen.

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Der damals 19-Jährige fuhr im Oktober 2020 in Henstedt-Ulzburg (Kreis Segeberg) am Rande einer Demonstration gegen eine AfD-Veranstaltung mit einem Auto auf den Gehweg. Dabei verletzte er die vier Gegendemonstranten. Der Vorfall ereignete sich am Rande einer Veranstaltung mit dem damaligen AfD-Vorsitzenden Jörg Meuthen, bei dem es um die Folgen der Corona-Krise ging. (dpa/mp)

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