Ein Beamter der Polizei Schleswig-Holstein steht vor einem Einsatzfahrzeug.

Ein Beamter der Polizei Schleswig-Holstein steht vor einem Einsatzfahrzeug. (Symbolbild) Foto: Marcus Brandt/dpa

Baby verhungert – Ermittlungen gegen Bekannte der Familie

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen des Todes eines Babys in Brunsbüttel weiten sich aus. Nun besteht ein Anfangsverdacht auch gegen zwei Bekannte der Familie.

Nach dem Tod eines kleinen Mädchens in Brunsbüttel hat die Staatsanwaltschaft einen Anfangsverdacht gegen zwei weitere Menschen aus dem Bekanntenkreis der Familie bestätigt. In einem Fall gehe es um den Anfangsverdacht der Misshandlung von Schutzbefohlenen und im anderen Fall um fahrlässige Tötung durch Unterlassen, sagte der Itzehoer Oberstaatsanwalt Peter Müller-Rakow. Zuvor hatte die „Bild“-Zeitung berichtet.

Durchsuchung von Privaträumen: Verdacht gegen das Jugendamt

In Brunsbüttel war Ende September ein vier Monate alter Säugling in seinem Zuhause gestorben – dem vorläufigen Obduktionsergebnis zufolge durch Verhungern. Die Eltern sitzen in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Mord vor. Die knapp drei Jahre alten Geschwister des Säuglings, ein Zwillingspaar, wurden anderweitig untergebracht.

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Der Verdacht richtet sich auch gegen einen Mitarbeiter des Jugendamts des Kreises Dithmarschen. Räume des Jugendamts und Privaträume des Mannes wurden durchsucht. Bei ihm bestehe der Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung durch Unterlassen. (dpa/mp)

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