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Bei einem Unfall zwischen einem Bus und einem Auto im Kreis Segeberg 2020 kam eine Jugendliche ums Leben.
  • Bei einem Unfall zwischen einem Bus und einem Auto im Kreis Segeberg 2020 kam eine 16-Jährige ums Leben.
  • Foto: -/Blaulicht-News.de/dpa

16-Jährige stirbt bei Unfall in Bus – Gericht fällt mildes Urteil

Ein junger Autofahrer kommt auf einer Bundesstraße von der Fahrbahn ab und schleudert mit seinem Wagen in einen Linienbus. Eine 16-Jährige wird dabei tödlich verletzt. Angesichts der tiefen Reue des Angeklagten lässt das Amtsgericht Bad Segeberg Milde walten.

Nach einer feuchtfröhlichen Siegesfeier eines örtlichen Fußballvereins fährt ein junger Mann mit seinem Auto über die Bundesstraße von Bad Segeberg in Richtung Hamburg – und verursacht zwischen Mözen und Leezen einen tödlichen Unfall. Sein Wagen kommt nach rechts von der Fahrbahn ab, prallt gegen einen Baum und schleudert zurück auf die Straße gegen einen entgegenkommenden Linienbus. Das Heck des Autos trifft eine 16-Jährige, die im Bus sitzt, am Kopf. Sie erleidet unmittelbar tödliche Verletzungen. Der Autofahrer flieht vom Unfallort.

Bad Segeberg: Unfallfahrer (22) zu Geldstrafe verurteilt

Bald zwei Jahre nach dem Geschehen vom 24. Oktober 2020 verurteilte das Amtsgericht Bad Segeberg am Donnerstag den inzwischen 22 Jahre alten Fahrer zu einer Arbeits- und Geldauflage. Die ursprünglichen Vorwürfe der Anklage, wonach der junge Mann unter Alkoholeinfluss und mit überhöhter Geschwindigkeit fuhr, hätten sich in der Beweisaufnahme nicht bestätigt, erklärte der Vorsitzende des Jugendschöffengerichts, Tobias Kleimann, bei der Urteilsverkündung.

Die Kammer sprach den 22-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und Unfallflucht schuldig. Nach dem Urteil muss er 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit ableisten und 10.000 Euro zahlen, je zur Hälfte an einen Opferschutzfonds und ein Kinderhospiz. Weil der Angeklagte zum Unfallzeitpunkt am 24. Oktober 2020 noch Heranwachsender war, urteilte das Gericht nach Jugendstrafrecht.

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Nach Überzeugung des Gerichts hatte der junge Mann vor der Fahrt auch Bier getrunken. Ein Gutachter habe aber nicht bestätigen können, dass die Alkoholisierung Ursache des Unfalls war, ebenso wenig wie die Geschwindigkeit von mindestens 100 Kilometern pro Stunde. Als Fahranfänger in der Probezeit habe er mit dem Alkoholkonsum jedoch eine Ordnungswidrigkeit begangen, erklärte Kleimann. Darum müsse ihm für drei Monate die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Das Auto des 22-Jährigen wurde bei dem Unfall komplett zerstört. -/Blaulicht-News.de/dpa
Das Auto des 22-Jährigen wurde bei dem Unfall komplett zerstört.
Das Auto des heute 22-Jährigen wurde bei dem Unfall komplett zerstört.

Vor der Urteilsverkündung hatte das Gericht noch den Busfahrer als Zeugen gehört. An jenem Samstagabend sei er die ihm gut vertraute Strecke von Hamburg nach Bad Segeberg gefahren. Nahe der Gemeinde Mözen habe er bemerkt, dass ein entgegenkommender Wagen nach rechts von der Fahrbahn abkam. „Dann habe ich nur noch ein fliegendes Auto gesehen“, sagte der 54-Jährige.

Busfahrer: „Ich hab‘ gedacht, das ganze Ding geht hoch“

Der Zusammenstoß sei wie eine Explosion im Bus gewesen. „Ich hab‘ gedacht, das ganze Ding geht hoch und fliegt in die Luft.“ Nach dem Aufprall habe er die Fahrgäste sofort zum Aussteigen aufgefordert. Erst als er selbst draußen war und Verbandszeug holen wollte, habe eine Frau die tote Jugendliche entdeckt.

Im Anschluss las der Richter den Obduktionsbericht der Rechtsmediziner vor. Rund eine Viertelstunde lang hörten die Anwesenden die medizinischen Details der schlimmen Verletzungen der 16-Jährigen. Der Angeklagte weinte.

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In der Urteilsbegründung richtete Kleimann deutliche Worte an den jungen Autofahrer: „Sie haben schwerste Schuld auf sich geladen.“ Den Eltern der Jugendlichen habe er einen unersetzlichen Verlust zugefügt. Als Verkehrsteilnehmer habe er am Unfalltag total versagt. Es habe sich aber um einen „atypischen Moment“ in seinem Leben gehandelt. Er sei vor und nach dem Unfall nie strafrechtlich in Erscheinung getreten. In einer persönlichen Erklärung habe er die Hinterbliebenen des Mädchens um Entschuldigung gebeten. Der Angeklagte befinde sich in einer therapeutischen Behandlung, die er nach Ansicht des Gerichts unbedingt fortsetzen solle.

Mit dem noch nicht rechtskräftigen Urteil entsprach die Kammer im Wesentlichen der Forderung der Staatsanwältin. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. (dpa/mp)

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