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  • Xavier Naidoo live 2019.
  • Foto: picture alliance/dpa/KEYSTONE

Naidoo-Auftritt im Norden: Bürgerschaft verbietet Konzert, Stadtverwaltung hat Bedenken

Rostock –

Keine Lust auf antisemitische Texte und Corona-Verschwörungs-Geschwurbel: Die Rostocker Bürgerschaft hat sich gegen einen Auftritt des Sängers Xavier Naidoo in der Hansestadt ausgesprochen. Doch die Stadtverwaltung sieht das kritisch.

Die Mehrheit der Bürgerschaft schloss sich am Mittwochabend dem gemeinsamen Antrag der Linken, Grünen und der SPD an, das Konzert des umstrittenen Sängers im August in der Rostocker Stadthalle zu verbieten. Darin heißt es unter anderem, dass Naidoo den Reichsbürgern und der QAnon-Bewegung nahestehe und rassistische Ressentiments schüre. Die Bürgerschaft hatte sich bereits im Juni 2020 mit dem Konzertverbot beschäftigt, der Antrag hatte damals aber keine Mehrheit gefunden.

Naidoo tauchte in der Vergangenheit immer wieder im Zusammenhang mit sogenannten Verschwörungsmythen auf – er machte auch umstrittene Äußerungen zu der Corona-Pandemie. Nachdem er im März 2020 die Jury der RTL-Sendung „Deutschland sucht den Superstar“ verlassen musste, hatte er Rassismus-Vorwürfe vehement zurückgewiesen. Er war am Donnerstag zunächst für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Auftrittsverbot für Xavier Naidoo in Rostock

Die Rostocker Stadtverwaltung äußerte starke rechtliche Bedenken gegen die Entscheidung der Bürgerschaft. Öffentliche Einrichtungen wie die Stadthalle seien zur Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes verpflichtet. Bei der Vermietung der Einrichtungen dürfe kein Veranstalter oder Künstler ausgeschlossen werden, weil die religiösen oder politischen Ansichten nicht geteilt werden.

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Zudem drohe ein Imageverlust für die Stadt, argumentierte die Verwaltung. Es bestünden Bedenken über die Auswirkungen auf zukünftige, ähnlich gelagerte Fälle. Die Stadt laufe Gefahr, dass Künstler, die sich öffentlich kritisch äußern, in Rostock nicht willkommen sind.

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Wie ein Stadtsprecher am Donnerstag sagte, hat Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen (parteilos) 14 Tage Zeit, gegen die Entscheidung Widerspruch einzulegen. Dann müsste sich die Bürgerschaft im Juni erneut mit dem Konzert beschäftigen. (tst/mp)

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