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Streit um Konzert im Norden: Bürgerschaft entscheidet: Xavier Naidoo darf auftreten

Rostock –

Die Rostocker Bürgerschaft hat sich am Mittwoch mit dem für August 2021 geplanten Konzert des umstrittenen Sängers Xavier Naidoo befasst und entschieden, dass es wie geplant stattfinden soll. Die Fraktionen von SPD und Linken scheiterten somit mit ihrem Antrag, das Konzert zu verbieten.

Hintergrund des Antrags war, dass sich Naidoo ihrer Meinung nach in seinen Liedern antisemitischer Klischees und Codes bediene. Die Nähe zu Reichsbürgern und Rechtspopulisten und deren Inhalten sei von ihm wiederholt gesucht worden. Naidoo hatte Vorwürfe des Rassismus vehement zurückgewiesen, nachdem er im März die Jury der RTL-Sendung „Deutschland sucht den Superstar“ verlassen musste.

SPD und Linke wollen Konzert von Xavier Naidoo verbieten

SPD und Linke betonten in ihrem Antrag, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung und die künstlerische Freiheit zwar ein hohes Gut darstellten, es könne aber nicht sein, dass die demokratischen Freiheitsrechte dazu genutzt werden, um Hetze zu betreiben und rassistische Statements zu verbreiten. „Die Grenzen der Meinungsfreiheit treten dort auf, wo diese zur Verbreitung intoleranten und diskriminierenden Gedankenguts missbraucht wird.“

Verbot von Naidoo Konzert: Stadtverwaltung zeigt sich kritisch

Die Stadtverwaltung zeigte sich von Beginn kritisch gegenüber dem Antrag. Das Konzert sei nicht mit einer politischen Veranstaltung gleichzusetzen und es sei auch nicht bekannt, dass gegen Naidoo strafrechtliche oder verfassungsrechtliche Verfahren beantragt worden seien, die ein Auftrittsverbot rechtfertigen würden.

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Die Konsequenz eines Verbots sei, dass eine städtische Gesellschaft aufgefordert werde, Vertragsbruch zu begehen. Die Folge wäre unter anderem eine Schadensersatzzahlung an die Konzertagentur. Auch bestünde die Gefahr, dass der gute Ruf der Stadthalle in der Branche als gern gebuchter Veranstaltungsort in Gefahr geriete. (alu/dpa)

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