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Ein Mitarbeiter steht am Paketband bei Versandriese Amazon
  • Mitarbeiter stehen am Paketband bei Versandriesen Amazon. (Archivbild)
  • Foto: picture alliance/dpa/Moritz Frankenberg

Richterin ist selbst unzufrieden: Amazon darf laut Gericht Mitarbeiter überwachen

Das Verwaltungsgericht Hannover hat in einem datenschutzrechtlichen Kontrollverfahren der Amazon Logistik Winsen GmbH permanente Datenerfassungen bei Mitarbeitertätigkeiten erlaubt. „Wir haben erkannt, dass diese Steuerung erforderlich ist“, sagte die Vorsitzende Richterin Andrea Reccius am Donnerstag nach einem Verhandlungstag am Standort des Online-Händlers in Winsen/Luhe im Landkreis Harburg.

Der Zweck liege in der Steuerung der logistischen Abläufe, es würden keine persönlichen Eigenschaften überwacht. Zufrieden, darüber urteilen zu müssen, schien sie selbst nicht, sprach von einer schwierigen Aufgabe des Abwägens: „Wir hätten uns gewünscht, dass der Gesetzgeber tätig geworden wäre oder noch wird.“

Gerät misst Geschwindigkeit beim Pakete-Abfertigen

Die Datenschutzbeauftragte des Landes hatte im Oktober 2020 das ununterbrochene Erheben von Mitarbeiterdaten per Scanner untersagt, dagegen hatte das Unternehmen geklagt. Zu einer einvernehmlichen Lösung waren die Parteien nicht bereit. Sie haben eine einmonatige Frist zur Einlegung von Rechtsmittels nach Zugang des vollständigen Urteils, das Gericht ließ die Berufung zu. Die nächste höhere Instanz ist das Oberverwaltungsgericht Lüneburg.

Bei einer Werksbegehung nahm das Gericht die Abfertigung von Aufträgen in Augenschein, dabei stand besonders das ständige Einscannen von Waren und damit die Erhebung der Mitarbeiterdaten im Fokus. „Elementare Prozesse müssen aufeinander abgestimmt sein“, sagte Amazon-Standortleiter Jörn Asmussen bei dem Rundgang. Vorgesetzte können ständig einsehen, wie viele Pakete abgefertigt werden. Ein Betriebsratsvertreter erklärte, dass die zu erfüllende Rate wie ein zeitlicher Countdown wirke. „Wenn ich unter Schnitt liege, zeigt es mir an, Gas zu geben“, sagte er.

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Die ununterbrochene Erhebung und Verwendung der Beschäftigtendaten war der Datenschutzbeauftragten ein Dorn im Auge. „Die Funktion ist nicht allen Mitarbeitern bewusst und daher auch nicht transparent“, führten Vertreter der Behörde an. Dies sei eine Totalüberwachung, von der ein Überwachungsdruck ausgehe.

Amazon freut sich über Entscheidung des Gerichts

Amazon argumentierte, minutengenaue individuelle Leistungswerte würden bei der Steuerung der Logistikprozesse dazu benötigt, um auf „Schwankungen in einzelnen Prozesspfaden durch Verschiebungen“ reagieren zu können. Anhand der aktuellen Leistungswerte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könne man erkennen, ob sie an einem bestimmten Tag besonders schnell oder besonders langsam arbeiteten und hierauf durch Umverteilung reagieren. „Wir freuen uns über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover“, hieß es in einer Stellungnahme von Amazon.

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Dem Gericht ist kein weiteres Verfahren an anderen Standorten bekannt. Winsen ist eines von 20 großen Logistikzentren in Deutschland. Rund 1950 Mitarbeiter sind dort auf 64.000 Quadratmetern Fläche beschäftigt, die meisten arbeiten in einem Drei-Schichten-Modell. Nach Betriebsratsangaben verdienen die Beschäftigten bei der Abfertigung der Pakete den Mindestlohn. Amazon widersprach dem: Der Einstiegslohn liege mit 13,17 Euro je Stunde darüber, sagte ein Sprecher. (dpa)

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