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Kitesurfer
  • Zwei Kitesurfer auf dem Wasser. Für das Kitesurfen im niedersächsischen Nationalpark Wattenmeer sollen künftig neue Regeln gelten.
  • Foto: picture alliance/dpa | Mohssen Assanimoghaddam

Kiter gegen Tierschützer: Surf-Streit beendet!

Nachdem die Landesregelung in Niedersachsen zum Kitesurfen im Wattenmeer gerichtlich gekippt wurde, findet das Umweltministerium anscheinend einen Kompromiss mit den Wassersportlern. Es soll größere Kitesurfer-Zonen geben, diese jedoch mit zeitlichen Nutzungsbeschränkungen.

Für das Kitesurfen im niedersächsischen Nationalpark Wattenmeer sollen künftig neue Regeln gelten. Auf einen entsprechenden Kompromiss hätten sich Wassersportverbände, Nationalparkverwaltung und das Umweltministerium nun geeinigt, sagte eine Sprecherin von Umweltminister Olaf Lies (SPD) der Deutschen Presse-Agentur. Die Regelung sieht demnach die Ausweisung von deutlich mehr Kitesurf-Zonen entlang der Küste vor als bislang. Zudem wurden Beschränkungen beim Kiten zu bestimmten Jahres-, Tages-, und Tidezeiten vereinbart, die den Vogelschutz sicherstellen sollen.

Deutlich größere Kitesurfer-Zonen als Kompromiss

Eine Neuregelung wird nötig, da dass Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg im Dezember 2020 die bis dahin geltenden Regelungen gekippt hatte. Demnach war die Vorgabe ungültig, Kitesurfen nur in bestimmten Zonen des geschützten Nationalparks zu erlauben. Das Gericht erklärte damals, eine solche Regelung dürfe nur der Bund als zuständiger Gesetzgeber treffen. Der nun gefundene Kompromiss soll daher Eingang in eine neue Befahrensverordnung (NPNordSBefV) finden, an der das Bundesverkehrsministerium gerade arbeitet.

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Bei den Gesprächen zwischen Ministerium und Wassersportlern wurde vereinbart, an den Kitesurf-Zonen festzuhalten. Die Gesamtfläche aller Zonen soll dem Kompromiss zufolge nun deutlich größer werden, nämlich mit insgesamt 3068 Hektar mehr als doppelt so groß wie die Fläche aller Kitesurf-Zonen zusammen, die es bis zum OVG-Urteil gab. Zudem soll es statt 17 nun 29 Kitesurf-Bereiche geben. Im Gegenzug wurden laut Ministerium zusätzlich zeitliche Beschränkungen definiert, wann das Kitesurfen in den Zonen erlaubt sein soll.

Umweltminister Olaf Lies erklärte, der Kompromiss zeige, dass Naturschutz und Kitesport vereinbar seien. Wir erleichtern den Kitesport an vielen Stellen, unterstützen den Tourismus damit in der Küstenregion ohne den Natur- und Vogelschutz zu gefährden, sagte der Minister. Das war uns sehr wichtig und ist ein echter Erfolg.

Zeitliche Begrenzung der Vereinbarungen über Surfzonen nicht mehr vorgesehen

Der Verband Deutscher Wassersport Schulen (VDWS), der mit anderen Verbänden an den Gesprächen zur Kompromisssuche teilnahm, begrüßte die Lösung. Im Vergleich zur bisherigen Regelung verbessere sich die Situation für die Wassersportler, sagte der erste Vorsitzende Thomas Weinhardt. Positiv sei etwa, dass die Surfzonen nun länger ausgewiesen bleiben könnten. Bislang würden die Vereinbarungen über die Zonen auf bis zu fünf Jahre begrenzt. Unter diesem Aspekt kann man natürlich keine nachhaltige Infrastruktur aufbauen. Weder die Schulen noch der Tourismus können damit vernünftig leben. Eine Befristung sei nun in der novellierten Verordnung laut Weinhardt nicht mehr vorgesehen.

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In Schleswig-Holstein hatten Land, Gemeinden, Naturschützer, Touristiker und Wassersportler einen ähnlichen Kompromiss wie nun in Niedersachsen bereits 2017 ausgehandelt. Noch sind dort die Regelungen freiwillig, sie sollen aber ebenfalls als Grundlagen für die novellierte Befahrensverordnung des Bundes dienen.

Das Umweltministerium in Hannover geht davon aus, dass der Kompromiss bei der Neuregelung des Bundes berücksichtigt wird. Der Entwurf wurde nun für die Verbandsbeteiligung freigegeben. Naturschutzverbände wie der WWF teilten auf Anfrage mit, den Entwurf prüfen zu wollen. (dpa/jw)

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