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Prozess gegen Autofahrer nach Tod eines Kleinkindes
  • In Osnabrück wurde das Urteil im Prozess gegen den 39-jährigen Autofahrer gesprochen, der einen Unfall verursachte, bei dem ein Kleinkind getötet wurde.
  • Foto: picture alliance/dpa/Friso Gentsch

Alkoholisierter Autofahrer überrollt kleines Kind – Strafe steht fest

Es ist eine Horrorvorstellung: Ein kleines Kind wird in einer Spielstraße von einem Autofahrer übersehen. Im Kreis Osnabrück ist genau das geschehen – die Eltern, aber auch der Autofahrer sind von dem Geschehen gezeichnet.

Wegen der fahrlässigen Tötung eines Kleinkindes in einer Spielstraße hat das Amtsgericht Osnabrück am Dienstag einen 39 Jahre alten Mann zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der Mann war nach Überzeugung des Gerichts im vergangenen Juli in der Gemeinde Bohmte bei Osnabrück mit rund 20 Stundenkilometern durch eine Kurve in der verkehrsberuhigten Straße gefahren, als das 22 Monate alte Mädchen auf einem Bobbycar aus einer Einfahrt auf die Straße rollte. Das Kind wurde von dem SUV tödlich verletzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Blutalkoholwert von 0,7 Promille

Der Richter verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten und setzte wegen einer günstigen Sozialprognose die Strafe für drei Jahre zur Bewährung aus. Der Mann muss außerdem 3000 Euro in Monatsraten an das Westfälische Kinderdorf in Paderborn zahlen. Es gehe bei dem Urteil nicht um Wiedergutmachung, es gehe um die Bewertung des Ausmaßes der Fahrlässigkeit, sagte der Richter.

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Das Urteil erging auch wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs. Der heute 39-Jährige war an dem Samstagnachmittag im Juli vergangenen Jahres zuvor beim Fußballtraining gewesen und hatte im Anschluss einige Bier mit seinen Freunden getrunken. Polizeibeamte hatten eine Fahne bei der Unfallaufnahme bemerkt. Eine Stunde nach dem Unfall hatte der Mann einen Blutalkoholwert von 0,7 Promille.

Richter: „Sie hätten das Kind sehen können“

Der Mann wohnte in derselben Straße zwei Häuser weiter. „Sie hätten das Kind sehen können, es befand sich in ihrem Gesichtsfeld“, sagte der Richter. Der Mann sei mit 20 Kilometern pro Stunde zu schnell auf der verkehrsberuhigten Straße unterwegs gewesen. Wenn er wie vorgeschrieben Schrittgeschwindigkeit gefahren wäre, hätte er den Unfall verhindern können.

Der Angeklagte hatte zu Beginn der Verhandlung den Unfall zugegeben. Er habe das Kind nicht gesehen, aber schon bemerkt, dass er mit seinem SUV etwas berührt hatte. „Ich dachte an einen Stein oder eine Latte.“ Er sei zu seinem Haus gefahren. Als er ausstieg, habe er Schreie auf der Straße gehört. Er sei zur Unfallstelle gegangen und sei dort zusammengebrochen. „Ich kann nicht viel sagen, außer dass es mir sehr leid tut, dass ich an diesem Tag so etwas verursacht habe und dass ich es nie wieder gut machen kann“, sagte er.

Familie zog gerade aus

Die Eltern des Kindes waren Nebenkläger in dem Prozess und sagten auch als Zeugen aus. Die Familie war beim Umzug und hatte an dem Tag die letzten Sachen aus dem Haus in einen Lieferwagen geladen, der in der Einfahrt stand. Die Tochter habe noch einmal Bobbycar fahren wollen, ihr Mann habe daher das Rutschauto wieder ausgepackt, sagte die sichtlich angegriffene 29 Jahre alte Mutter. Zuerst habe das Kind unter dem Carport gespielt und sei dann an dem Lieferwagen vorbei auf die Straße gerollt.

Er habe gesehen, wie seine Tochter auf die Straße rollte und von dem Auto erfasst wurde, sagte der 33 Jahre alte Vater. Der SUV des Nachbarn habe sein Kind überrollt. Zusammen mit Nachbarn habe er noch versucht, das lebensgefährlich verletzte Kind wiederzubeleben. Dem Richter zufolge starb das kleine Mädchen an einem offenen Schädel-Hirn-Trauma.

„Der Unfall ist in vielerlei Hinsicht sehr tragisch“

„Die Gedanken gehen schon noch jeden Tag daran“, sagte der Vater auf die Frage, wie es den Eltern heute gehe. Auch als Zeugen befragte Polizeibeamte, die den Unfall aufgenommen hatten, wirkten betroffen. „Der Unfall ist auch für jemanden, der schon relativ lange mit solchen Sachen zu tun hat, nicht alltäglich und in vielerlei Hinsicht sehr tragisch“, sagte der Oberstaatsanwalt.

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„Ich kann ihnen ihre aufrichtige Reue abnehmen, und nehme ihnen ab, dass es ihnen schwer fällt, Worte der Reue zu finden, und nehme ihnen auch ab, dass es Auswirkungen auf ihr eigenes Leben hat“, sagte der Richter. Er erinnerte aber auch an die Eltern, die ihr Leben lang von diesem Unfall gezeichnet seien. (dpa/mp)

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