Blick in den Gerichtssaal
  • Der Anwalt des Angeklagten sitzt im Gerichtssaal. Der Platz neben ihm, wo der 26-Jährige sitzen sollte, blieb leer.
  • Foto: Christian Charisius/dpa

Unfall mit drei Toten: Autofahrer erscheint nicht zu Prozess – Klinik wegen Kokain!

Drei Fußgänger starben Anfang 2021 bei einem Unfall in Neumünster. Ein damals 24-Jähriger erfasste sie mit seinem Wagen. Nun beginnt der Prozess gegen ihn – doch der Mann erscheint nicht. Er hatte Kokain genommen.

Ein wegen des Todes von drei Fußgängern angeklagter Autofahrer ist dem Prozessauftakt am Morgen vor dem Kieler Landgericht ferngeblieben. Der Vater des Angeklagten habe ihm am Montag am Telefon gesagt, sein Sohn werde in eine Klinik gefahren, sagte der Verteidiger des heute 26-Jährigen nach einer kurzen Prozessunterbrechung. Der Angeklagte sei nicht in der Lage, an der Verhandlung teilzunehmen. „Ohne den Angeklagten kann ich nicht verhandeln“, sagte der Vorsitzende Richter Stephan Worpenberg und unterbrach den Prozess. Laut der von der Schweigepflicht entbundenen Ärztin hatte der Angeklagte am Morgen nach eigenen Angaben Kokain genommen.

Prozess in Kiel: Autofahrer erfasste Fußgängergruppe in Neumünster

Dem Autofahrer wirft die Staatsanwaltschaft vor, am Abend des 20. Januar 2021 in Neumünster mit seinem Wagen eine Fußgängergruppe erfasst zu haben. Noch am Unfallort starben ein 34 Jahre alter Mann und dessen 30 Jahre alte Lebensgefährtin, beide waren Polizisten. Wenige Tage später erlag eine 27-Jährige ihren Verletzungen.

Der Angeklagte muss sich wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens vor Gericht verantworten. Nach Ansicht der Kammer kommt aber auch eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in Betracht. Obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen wurde, soll er – unter Einfluss von Drogen – gefahren sein. In einer langgezogenen Rechtskurve soll er wegen überhöhter Geschwindigkeit von der Straße abgekommen und nach Kollision mit mehreren Pollern, einem Verkehrsschild und einem Baum die Gruppe auf dem Gehweg erfasst haben.

Angehörige der Opfer sind im Gerichtssaal

Den Prozess im voll besetzten Saal 132 des Kieler Landgerichts verfolgten auch zahlreiche Angehörige der Opfer. „Wirklich schlecht“ gehe es ihm, sagte der Vater der beiden ums Leben gekommenen Frauen. „Die Strafe kann nicht hoch genug sein.“ Er hoffe, dass der Mann nicht mit Geldstrafe und Sozialstunden davon komme.

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Für die Strafzumessung wird bei einer Verurteilung entscheidend sein, ob die Tat als fahrlässige Tötung oder als verbotenes Kraftfahrzeugrennen gewertet wird. Bei fahrlässiger Tötung kommt eine Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe in Betracht, bei einem verbotenen Rennen von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Für den Prozess sind sechs weitere Verhandlungstage angesetzt. (mp/dpa)

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