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Ein USB-Stick steckt in einem Laptop
  • (Symbolbild)
  • Foto: picture alliance/dpa/dpa-tmn | Andrea Warnecke

Gericht verschickt USB-Stick mit wichtigen Daten per Post – aber er kommt nie an

Auf dem USB-Stick waren digitale Aufnahmen zu einem Kindesmissbrauch. Sie waren unverschlüsselt und auf dem Postweg zu einem Gutachter. Doch der Brief kam leer an – der Datenträger ist verschwunden. Die Aufnahmen könnten jetzt in falsche Hände geraten.

Der Landesdatenschutzbeauftragte hat Ermittlungen im Fall eines verloren gegangenen USB-Sticks des Landgerichtes Schwerin aufgenommen. Die Behörde sei vom Landgericht über die Datenpanne informiert worden, sagte eine Sprecherin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.

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Die Daten auf dem Stick umfassen demnach unverschlüsselte Video-Aufnahmen eines Missbrauchsfalls. Gespeichert waren sowohl Filmaufnahmen des Kindesmissbrauchs als auch die Vernehmung des Opfers, wie das Gericht mitgeteilt hatte. Die Daten sollten per Post an einen Gutachter in Berlin geschickt werden. Dort kam offenbar nur ein leerer Umschlag an.

Datenschutz: Verschlüsselung ist vorgeschrieben

Einen solchen Fall habe es in Mecklenburg-Vorpommern noch nicht gegeben, sagte die Sprecherin der Landesdatenschutzbehörde. Die Datenschutz-Grundverordnung schreibe für Datenträger mit sensiblen Inhalten vor, dass Maßnahmen ergriffen werden müssten, um die Vertraulichkeit zu gewährleisten – zum Beispiel eine Verschlüsselung.

Vorgesetzte müssten ihren Beschäftigten ausdrücklich erklären, ob und welche USB-Sticks verwendet werden dürfen. Nach Kenntnis der Landesdatenschutzbehörde gebe es für die Gerichte in Mecklenburg-Vorpommern eine solche Richtlinie. Ob sie missachtet wurde, sollen die Ermittlungen der Behörde zeigen.

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Die Sprecherin der Landesdatenschutzbehörde appellierte auch an Privatleute, ihre USB-Sticks mit Urlaubsbildern oder anderen privaten Daten mit einem Passwort zu schützen. „Man will ja nicht, dass diese Dinge bei einem Verlust des Sticks im Netz auftauchen.“ (dpa/mp)

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