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An diesem Radlader hing die Gitterbox, in der die Kinder und ein Erwachsener standen: Plötzlich riss sie ab und stürzte aus mehreren Metern Höhe auf den Asphalt.
  • An diesem Radlader hing die Gitterbox, in der die Kinder und ein Erwachsener standen: Plötzlich riss sie ab und stürzte aus mehreren Metern Höhe auf den Asphalt.
  • Foto: picture alliance/dpa/Polizei Harburg

Zwei Tote, elf verletzte Kinder: Vater nach schrecklichem Radlader-Unfall vor Gericht

Nach dem tödlichen Unfall mit einem Radlader während eines Vater-Kind-Zeltlagers steht ein 44-Jähriger ab Montag in Lüneburg vor Gericht. Der Mann hatte das Fahrzeug während des Unglücks geführt.

Am Radlader hatte eine Gitterbox gehangen, in der sich Kinder und Erwachsene befanden. Sie stürzte ab. Zwei Menschen starben, elf Kinder wurden verletzt. Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten fahrlässige Tötung in zwei Fällen und fahrlässige Körperverletzung in elf Fällen zur Last.

Lüneburg: Prozessbeginn gegen Radlader-Fahrer

Der Unfall passierte am 24. Juni vergangenen Jahres im niedersächsischen Toppenstedt südlich von Hamburg. Nach den bisherigen Erkenntnissen soll der 44-Jährige mit dem Radlader – das ist eine Baumaschine – eine Gruppe in einer Gitterbox umhergefahren haben. Die Box löste sich. Den Angaben zufolge fiel sie aus rund drei Metern Höhe auf Asphalt. Ein fünfjähriger Junge und ein 39-Jähriger starben, elf Kinder wurden verletzt. Unter den Verletzten waren auch zwei Töchter des Angeklagten.

Nach dem Unfall hatte die Polizei mitgeteilt, dass ein gerissener Hydraulikschlauch mutmaßlich den Absturz der Box ausgelöst habe. In einem Gutachten, über das die Staatsanwaltschaft im August informierte, wurde eine abweichende Einschätzung festgehalten: Demnach war ein Defekt nicht die Ursache für den Unfall. Zudem hielt das Gutachten fest, dass es verboten war, Menschen mit dem Radlader zu transportieren.

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Am Montag sollen ein technischer Sachverständiger und der Ermittlungsführer der Harburger Polizeiinspektion vor Gericht aussagen. Möglicherweise wird am Ende des Prozesstages bereits das Urteil gesprochen. Es ist nur ein Verhandlungstermin vor der Jugendkammer angesetzt. (dpa/mp)

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