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Club mit tanzenden Menschen
  • (Symbolbild)
  • Foto: (c) dpa

Chef der größten deutschen Disco: Klage gegen Corona-Verordnung

Erst Ende Mai durften die Clubs in Niedersachsen wieder öffnen. Jetzt hat die Landesregierung bei einem Inzidenzwert von mehr als 10 wieder die Schließung beschlossen. Die Diskotheken sehen sich in ihrer Existenz gefährdet und wollen die Corona-Verordnung vor Gericht kippen.

Der Geschäftsführer der größten Disco Deutschlands, der Schüttorfer Diskothek „Index“ in der Grafschaft Bentheim, rechnet sich gute Chancen aus, mit einer Normenkontrollklage die verschärfte Corona-Verordnung des Landes zu kippen. Es gebe keine Belege für die Behauptung der Landesregierung, Clubs und Diskotheken seien Pandemietreiber, sagte Holger Bösch in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur. Das Land hatte vergangene Woche beschlossen, dass Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars bereits ab einer örtlichen Sieben-Tage-Inzidenz über 10 schließen müssen. Bösch ist seit vergangenem Herbst 1. Vizepräsident des Bundesverbandes deutscher Discotheken und Tanzbetriebe e.V.

Holger Bösch, Clubbetreiber, steht in seinem Club «Index». (c) dpa
Mann steht vor seinem Club
Clubbetreiber Holger Bösch steht in seinem Club „Index“, der größten Disco Deutschlands.

Sie sagen, die geänderte Corona-Verordnung ist existenzbedrohend für die Branche – wie ist die Stimmung unter Ihren Kollegen?

Die Stimmung ist wirklich von Resignation in Wut umgeschlagen. Ende Mai sagt die niedersächsische Landesregierung in einer neuen Verordnung, macht die Diskotheken auf, unter strengen Hygiene-Bedingungen. Und alle machen sich Gedanken, arbeiten die besten Hygienebedingungen aus, sogar bessere als vom Land gefordert. Und jetzt stellt sich vergangene Woche die Landesgesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) hin und sagt, wir müssen die Verordnung verschärfen, weil Diskotheken Pandemietreiber sind. Das ist durch nichts zu belegen. Es gab in ganz Niedersachsen in keinem Club den Fall, dass sich viele Leute infiziert hätten.

Diskotheken als Pandemiebetreiber: „Durch nichts zu belegen“

Immerhin gab es in Osnabrück den Fall, dass nach einem positiven Fall in einer Diskothek mehr als 300 Menschen in Quarantäne mussten…

Jedes Gesundheitsamt in Niedersachsen entscheidet für sich ganz alleine, wie es mit den Kontakten in einer Diskothek umgeht. Wir haben bei uns einen Fall gehabt, dass ein Gast vier Tage nach dem Besuch bei uns positiv getestet wurde. Der war aber bei uns beim Schnelltest negativ, wie alle Gäste, die bei uns gewesen waren. Einige Gesundheitsämter entscheiden dann, dass die Diskotheken-Gäste, die mit dem Infizierten Kontakt gehabt haben, als Kontakte ersten Grades gewertet werden müssen. Aber die Infizierten haben ja auch noch andere Kontakte gehabt, waren in der Schule, beim Schwimmen, waren Einkaufen. Beim Clubbesuch wird gesagt, es müssen alle in Quarantäne, das gibt natürlich einen Riesenaufschrei.

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Warum ist denn aus Ihrer Sicht die Behauptung, Discos seien ein Pandemietreiber, nicht belegt?

Wir habe eine Umfrage unter mehr als 20 Diskotheken in Niedersachsen gemacht. Die haben bei ihren örtlichen Gesundheitsämtern nachgefragt, wie viele Infektionen definitiv auf den Diskothekenbesuch zurückgehen. Zusammengezählt sind das mehr als 135 000 Diskotheken-Besucher. Bei uns zum Beispiel war es eine, wir hatten 30 000 Besucher. Es gab nirgendwo eine belegte Clusterbildung einer Infektion. Stattdessen heißt es nun auf eine Anfrage unserer Mitarbeiter von Ministerpräsident Stephan Weil (SPD), es gehe darum, die Gesundheitsämter vor Überlastung zu schützen. Durch diese erneute Schließung der Clubs wird unser Grundrecht auf freie Berufsausübung einfach beschnitten – ein Grundrecht wie das der Demonstrationsfreiheit! Und das nur, weil vielleicht die Gesundheitsämter zu viel zu tun haben könnten.

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Clubbetreiber: Klage vor Lüneburger Gericht

Wie optimistisch sind Sie, was die Aussichten ihrer Normenkontrollklage vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg angeht?

Das Oberverwaltungsgericht hatte ja schon die Schließung der Saunen bei einer Inzidenz von über 35 gekippt. Ich würde meinen Rechtsglauben verlieren, wenn ich mit der Normenkontrollklage keinen Erfolg hätte. Ich rechne im Lauf dieser Woche mit einer Entscheidung. (dpa/lm) 

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