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Bei diesem Gebäude, genannt „Helenenhaus“, wurde eine Sanierung begonnen, aber nie beendet.
  • Bei diesem Gebäude, genannt „Helenenhaus“, wurde eine Sanierung begonnen, aber nie beendet.
  • Foto: Florian Quandt

Zwangsversteigerung gescheitert: Hamburger darf Gruselhof vorerst behalten

Der Immenhof bei Bispingen kommt nicht aus den Schlagzeilen. Zwangsversteigerungen des ehemaligen Kinderheims scheitern reihenweise, die Schulden sind immens. Der Besitzer darf das Grundstück nun vorerst behalten.

Das Anwesen in der Lüneburger Heide sorgt seit Jahren für Aufsehen. Zahlreiche Zwangsversteigerungen scheiterten. Das rund 42 Hektar große Gelände Immenhof in Hützel in der Samtgemeinde Bispingen gehört einem ehemaligen Hamburger Kaufmann, der es nun vorerst behalten darf.

Mehr als 13 Millionen Euro Schulden: Fast hundert Gläubiger warten auf ihr Geld

„Das ist ein besonderes Grundstück, der Zustand der Gebäude ist aber in einem beklagenswerten Zustand“, sagt Jens Bülthuis, parteiloser Bürgermeister der Gemeinde Bispingen. Das Versteigerungsverfahren sei nur unterbrochen und vom Amtsgericht Soltau einstweilig eingestellt.

Blick ins marode Treppenhaus des „Helenenhauses“. Florian Quandt
Blick ins marode Treppenhaus des „Helenenhauses“.
Blick ins marode Treppenhaus des „Helenenhauses“.

Im Grundbuch seien Schulden über 13 Millionen Euro eingetragen, bestätigt Bülthuis: „Auf der Hühnerleiter stehen fast hundert Gläubiger.“ Die zahlreichen Forderungen bezögen sich auf Rechnungen von Handwerkern, der Gemeinde oder auch eines nicht bezahlten Autos. Aber Fakt sei auch, dass drängende Schulden wie bei der Gemeinde immer wieder ausgelöst wurden.

Auf dem Grundstück campierten letztes Jahr Völkische Siedler

Das Grundstück, das bis 1990 ein Kinder- und Jugendheim war, soll wegen des schlechten Zustands einen Verkehrswert von 320.000 Euro haben. 2022 soll es ein Höchstgebot von 5,5 Millionen Euro, in diesem Jahr von 3,1 Millionen Euro bei dem Versuch einer Zwangsversteigerung gegeben haben. Die Gemeinde legte als Grundstücksgläubigerin erfolgreich ihr Veto gegen einen Zuschlag ein.

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Unruhe gab es auch, als im vergangenen Jahr auf dem Gelände zeitweise Zugereiste weilten. „Das Camp soll in das Genre Völkische Siedler gefallen sein“, erzählt Bülthuis. Wenn es aus diesem Kreis Interessenten gegeben habe, die sich für das Grundstück interessierten, so sei dies im letzten Verfahren beim Amtsgericht kein Thema mehr gewesen. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet. (dpa)

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