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Plakat Hatespeech Hass Netz
  • Hass im Netz gehört für viele Menschen zum Alltag – aber was lässt sich dagegen machen? (Symbolbild)
  • Foto: dpa | Paul Zinken

Hass im Netz – so wehrt man sich gegen Pöbler & Co.

Hass und Pöbeleien sind im Internet alltäglich – das zeigt nicht nur der aktuelle Fall des Innensenators Andy Grote (SPD) beim heiß diskutierten „Pimmel-Gate“. Aber wie sollte man sich verhalten, wenn man im Internet beschimpft, beleidigt und bedroht wird? Wie Sie sich gegen digitalen Hass und Hetze wehren können, lesen Sie hier.

Drei Viertel der Deutschen haben Pöbeleien im Internet schon einmal selbst erlebt, 39 Prozent sogar häufig oder sehr häufig. Das zeigte Anfang Juni eine Studie der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen. 42 Prozent gaben an, dass sie sogar Angst in Bezug auf Hassbeiträge oder Drohungen haben.

Hass im Netz: Hinschauen und Solidarität zeigen hilft

Was man dagegen tun kann? Generell gilt: Hinschauen und Solidarität zeigen ist wichtig – nicht nur, wenn man selbst betroffen ist. Zivilcourage hilft nicht nur dabei, solche Vorfälle aufzuklären, sondern zeigt auch den Betroffenen, dass sie nicht alleine sind. Auch selbst zu kommentieren und Hasskommentaren, Falschinformationen, Drohungen und Co. sachlich zu entgegnen, hilft schon in vielen Fällen. Fachleute nennen dies „Counter Speech“, aktive Gegenrede.

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Schlägt die Gegenrede nicht an oder überschreiten die problematischen Beiträge des guten Geschmacks zu deutlich, ist schnelles Handeln angesagt. Provider wie die Telekom oder Vodafone speichern IP-Adressen, die zur Verfolgung der Täter wichtig sein können, nur für sieben Tage. Eine einstweilige Verfügung als Rechtsmittel kann etwa nur maximal vier Wochen nach dem letzten Vorfall beantragt werden.


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Zu den problematischen Beiträgen im Netz gehören häufig Beleidigungen, Verleumdungen, Bedrohungen, verfassungsfeindliche Symbole wie etwa Hakenkreuze oder Holocaustleugnung. All dies sind Straftatbestände – und können damit zur weiteren Verfolgung an die Polizei oder die Staatsanwaltschaft gemeldet werden. In Hamburg geht das über die Online-Wache der Polizei oder die Koordinierungsstelle „Ohne Hass“ anonym und digital. Wichtig ist, die Inhalte mit vollem Kontext zu sichern – wer ist beteiligt, wann ist es passiert und wo?

Hass im Netz: Diese Anlaufstellen helfen Betroffenen

Zudem gibt es zahlreiche unabhängige Organisationen, Vereine oder Beratungsstellen, die von Hass im Netz betroffenen Personen zur Seite stehen. Das Portal „hassmelden.de“ kooperiert mit der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und brachte schon über 100.000 Fälle zur Anzeige. Alle zehn Minuten kommt nach Angaben des Portals eine neue Anzeige dazu.

„HateAid“ ist die nach eigenen Angaben bisher einzige Beratungsstelle, die sich ausschließen Fällen digitaler Gewalt widmet. Neben kostenloser Beratung und Informationsarbeit bietet „HateAid“ Hilfe bei Prozessen an, etwa bei der Kostenübernahme. Erst Ende Juli erzielte der frühere Bundestagsabgeordnete Volker Beck (Grüne) mit Hilfe der Beratungsstelle eine einstweilige Verfügung gegen Attila Hildmann. Der „Querdenker“ hatte beleidigende, homophobe und antisemitische Äußerungen über Beck verbreitet.

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Auch in der Politik ist das Thema angekommen. Ende Juni trat ein Gesetzespaket gegen Hass und Hetze in Kraft, das Plattformen wie Facebook oder Twitter zu konsequenterem Vorgehen zwingt. Künftig müssen diese Plattformen Gewalt-, Mord- oder Vergewaltigungsandrohungen nicht nur schneller löschen, sondern auch an die Polizei oder das Bundeskriminalamt melden.

Bereits seit April gelten härtere Strafen für solche Drohungen. Bis zu drei Jahren Haft sind möglich, auch Beleidigungen können mit bis zu zwei Jahren im Knast bestraft werden. „Wir müssen die immer neuen Wellen des Hasses stoppen. Menschenverachtung, Rassismus, Antisemitismus – all das ist im Netz allgegenwärtig“, sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) damals. Es seien eben „keine Meinungsäußerungen, sondern Straftaten, die konsequent verfolgt werden müssen.“

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