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Polizeibeamte vor dem Mehrfamilienhaus in Hamburg-Lohbrügge.
  • Polizeibeamte vor dem Mehrfamilienhaus in Hamburg-Lohbrügge.
  • Foto: HamburgNews

Versuchter Mord und Vergewaltigung: Zeugen logen offenbar vor Gericht – Freispruch!

Das Landgericht Hamburg hat am Freitag einen 37-Jährigen vom Vorwurf der versuchten Vergewaltigung und des versuchten Mordes freigesprochen. „Die Angaben der fünf Zeugen haben sich als Lügen herausgestellt“, sagte die Vorsitzende Richterin Jessica Koerner.

Die Strafkammer verurteilte den Angeklagten lediglich wegen geringfügiger Verstöße gegen das Betäubungsmittel- und das Waffengesetz zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je zehn Euro, wie ein Gerichtssprecher sagte.

„Angaben der Zeugen haben sich als Lügen herausgestellt“

Der 37-Jährige hatte am 28. Januar zwei Frauen in seiner Wohnung im Stadtteil Lohbrügge empfangen. Mit einer der Frauen, die ihm bekannt war, sei er ins Schlafzimmer gegangen. Deren Freundin habe den Ex-Freund der Bekannten angerufen. Dieser sei gegen Mitternacht mit zwei Begleitern an der Wohnung erschienen. Die drei Männer hätten den Angeklagten an der Tür angegriffen und vom Treppengeländer gestoßen. Der 37-Jährige habe sich gewehrt, auch mit einem Messer, und dabei einen der Angreifer verletzt.

Dieser erlitt eine sechs Zentimeter lange Stichwunde, Rippenbrüche, eine Lungenverletzung und einen lebensgefährlichen Pneumothorax. Ein Notarzt musste den Mann medizinisch versorgen, der anschließend in ein Krankenhaus gebracht und dort stabilisiert werden konnte.

Der 37-Jährige floh zunächst vor der Polizei, konnte jedoch kurze Zeit später in der Nähe seiner Wohnung festgenommen und einem Haftrichter vorgeführt werden. Die Beamten fanden bei einer Durchsuchung seiner Wohnung neun Signalsterne, pyrotechnische Munition, ein Bajonett mit Scheide und eine nicht funktionsfähige Schreckschusspistole.

Landgericht: So lautete die ursprüngliche Anklage

Die ursprüngliche Anklage hatte etwas anders gelautet: Damals hieß es, der 37-Jährige habe mehrfach den Wunsch geäußert, mit beiden sexuellen Kontakt haben zu wollen, was die Frauen jedoch ablehnten. Als die Freundin der Frau schon ziemlich betrunken gewesen sei, habe sie einen Bekannten angerufen, der beide abholen solle.

Während die Frau auf dem Balkon telefoniert habe, habe der 37-Jährige die inzwischen schlafende Freundin ausgezogen. Dann sei er von der Freundin gestört worden, die ins Zimmer platzte. Einem der drei alarmierten Bekannten der Frau habe er dann mit einem Einhandmesser attackiert.

Urteil Landgericht: Zeugenaussagen abgesprochen?

Jetzt kam es aber ganz anders: Die beiden Frauen und die drei Männer haben ihre Zeugenaussagen offensichtlich abgesprochen, wie das Gericht feststellte. Es sei skandalös, wenn man aus falsch verstandenem Schamgefühl solche Vorwürfe erfinde. Die Vorsitzende Richterin appellierte an die Staatsanwaltschaft, gegen die Zeugen Verfahren wegen Falschaussage einzuleiten. „Der Rechtsstaat kann sich ein solches Verhalten von Zeugen nicht bieten lassen“, sagte Koerner nach Angaben des Sprechers. (dpa/mp)

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