Sechs Wochen alte Cavalier King Hundewelpen sitzen in einem Körbchen
  • Viel zu jung sollen die Welpen von ihren Muttertieren getrennt worden sein. (Symbolfoto)
  • Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Waltraud Grubitzsch

Tiere gequält: Berufungsprozess wegen illegalen Welpenhandels startet

Im Oktober vergangenen Jahres wurde Denis J. gemeinsam mit einem Kumpel wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verurteilt. Die beiden sollen Hundebabys zu früh von ihren Müttern getrennt und verkauft haben. Denis J. hatte die Gartenhütte gepachtet, in der die kranken Welpen gefunden wurden, und dafür eine Geldstrafe kassiert. Dagegen legte er Rechtsmittel ein, und nun beginnt der Berufungsprozess vor dem Hamburger Landgericht.

Es war ein recht mildes Urteil, das am 26. Oktober 2022 vor dem Amtsgericht Harburg gefällt wurde – angesichts der harten Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Denis J. soll demnach zusammen mit einer Frau und einem Mann viel zu junge Welpen aus Polen geholt und hier verkauft haben. Dabei wurden die Jungtiere vor der achten Woche von ihren Muttertieren getrennt – viel zu früh. Außerdem sollen der 29-Jährige und seine Partner die Tiere nicht ausreichend medizinisch versorgt und beaufsichtigt haben. Ein Hundebaby war bereits tot, als es aufgefunden wurde.

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Laut damaliger Anklage hatte das Trio zwischen November 2018 und März 2019 zehn Hundewelpen von Polen nach Hamburg transportiert. Mit den Tieren wollten sie nur eines machen: Geld.

Hamburg: Berufungsprozess wegen illegalen Welpenhandels startet

In einer Wohnung in Neugraben-Fischbek und einem kleinen Häuschen in einem Heimfelder Kleingarten wurden die Hundewelpen untergebracht – ohne ausreichend Wasser und Nahrung. Während des Prozesses war Denis J. der einzige, der mit einem Verteidiger vor Gericht erschien. Er hatte das Grundstück im Kleingarten gepachtet, auf dem die Hunde gefunden wurden. Allerdings, so behauptete sein Anwalt gegenüber dem Richter, habe er das Häuschen in besagter Zeit einem Freund überlassen. Trotzdem wurde er zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 45 Euro (zusammen 1350 Euro) verdonnert.

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Sein 30-jähriger Mittäter wurde ebenfalls zu einer Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro verurteilt. Die Frau kam mit einem Freispruch davon, da man ihr nicht nachweisen konnte, dass sie in die Taten involviert war. Dennis J. legte gegen sein Urteil Einspruch ein. Am Dienstag beginnt der Berufungsprozess gegen ihn vor der Kleinen Strafkammer.

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