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Feiern und Tanzen soll wie hier in Hannover auch in Hamburg ab Freitag wieder möglich sein.
  • Feiern und Tanzen soll wie hier in Hannover auch in Hamburg ab Freitag wieder möglich sein.
  • Foto: (c) dpa

Hamburgs Party-Regeln: Tanzen erlaubt – aber nicht mit Alkohol

Alkoholverbot, Tanzerlaubnis, Sperrstunde – in Hamburg gelten derzeit viele Regeln für coronakonformes Feiern. Die MOPO zeigt eine Übersicht der Maßnahmen und was am Wochenende in den sogenannten „Hot-Spots“ gilt. Mancherorts darf nämlich künftig getanzt werden – aber nur ohne Alkohol.

Innenräume: In ganz Hamburg gilt für die Innengastronomie weiterhin eine Sperrstunde ab 23 bis 5 Uhr des Folgetages. Diese Regel gilt in klassischen Restaurants und Gaststätten sowie in Beherbergungsbetrieben, auf Barkassen und in Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Tanzen in Clubs und Discos ist drinnen aufgrund des höheren Ansteckungsrisikos in Innenräumen weiterhin verboten. Erst mit einer ausreichenden Impfquote in der Bevölkerung könnte man auch diese „sehr kritischen Bereiche“ angehen, sagte Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD).

Hamburg: Tanzen im Freien mit Abstand

Open-Airs: Tanzen im Freien ist unter strengen Auflagen mit bis zu 250 Personen erlaubt. Eine Maske muss beim Tanzen nicht getragen werden. Vorgeschrieben sind ein Hygiene- und Schutzkonzept, das Abstandsgebot, eine Testpflicht und Voranmeldung sowie die Kontaktnachverfolgung. Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht ausgenommen.

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Abstand beim Tanzen ist manchmal leichter gesagt, als getan. Das weiß auch Hamburgs Bürgermeister: „Das ist sehr schwierig in der praktischen Handhabung. Grundsätzlich möchten wir, dass das Abstandsgebot eingehalten wird“, sagte Tschentscher. Es sollte zumindest ausreichend Fläche vorhanden sein, um Abstände zu gewährleisten. „Im Grunde ist es so, dass Zehnergruppen sich begegnen können – mit Tanzen oder ohne.“

Sonderregeln für Hamburgs „Hot-Spots“

Hot-Spot“-Regeln: Die Sonderregeln für sogenannte „Hot-Spots“ wie die Schanze und Teile von St. Pauli bleiben weiter bestehen. An den Wochenenden von Freitag bis Sonntag gilt von 23 bis 6 Uhr ein Alkoholverkaufsverbot. Von 20 bis 6 Uhr ist das Mitführen von Alkohol für alle Bürger:innen verboten. Das hat eine bizarre Folge: Zwar sind dort jetzt auch Open-Air-Partys (s.o.) erlaubt, und viele Clubs liegen ja in der Schanze und auf St. Pauli, aber ab 23 Uhr ist die Party trockengelegt. Dann gilt das Alkoholverbot.

Stadtpark: Aufgrund der Krawalle im Stadtpark an den vergangenen Wochenenden gilt ab Freitag dort ebenfalls ein Alkoholverbot. Jeden Freitag, Samstag und an Tagen, auf die ein Feiertag folgt, ist Alkohol zwischen 21 und 6 Uhr verboten.

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