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  • Foto: picture alliance/dpa

Streit um die Ostsee-Steine: Dieses Bußgeld droht jetzt den Greenpeace-Aktivisten

Rügen –

Der Streit zwischen Greenpeace und den Fischern geht weiter: Die Umwelt-Aktivisten werfen Findlinge in die Ostsee, um gegen Grundschleppfischerei vorzugehen. Der deutsche Fischereiverbund fordert jetzt ein härteres Vorgehen gegen das Steine-Versenken.

Seit Sonntag deponiert die Umweltorganisation im Schutzgebiet Adlergrund Findlinge auf dem Meeresgrund, um dort die Grundschleppfischerei zu verhindern. Der Deutsche Fischereiverband will, dass die Bundespolizei das Versenken von Steinen in der Ostsee durch Greenpeace unterbindet.

Untersagungsverfügung gegen Greenpeace: Der Organisation droht ein Bußgeld

Die Bundesämter für Naturschutz (BfN) und für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) haben Greenpeace verboten, weiter Granitsteine auf den Meeresboden zu bringen. Das BSH hat nach eigenen Angaben ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro angedroht. Greenpeace habe gegen die Untersagungsverfügung Widerspruch eingelegt. 

Fischereiverbandspräsident Gero Hocker sagte in Hamburg: „Es ist völlig unverständlich, dass Greenpeace trotz eindeutigen Verbots und Zustellung einer Unterlassungsverfügung weitermachen kann.“

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Die Organisation verstoße gegen Gesetze und gefährde den Seeverkehr. Das Hängenbleiben mit dem Fanggeschirr gehöre laut Seeunfallstatistik zu den Hauptursachen für den Untergang von Fischkuttern. Hocker vermutete, dass man die Fischer provozieren wolle, ihre Fanggebiete und ihre berufliche Existenz selbst zu verteidigen, wenn die Staatsorgane dies nicht tun. Die Fischerei hoffe aber auf die staatliche Durchsetzung von Recht und Gesetz.

Greenpeace will gegen Untersagungsverfügung Widerspruch einlegen

Obwohl Greenpeace die Aktion vor Rügen witterungbedingt unterbrechen musste, hat die Organisation ihr Ziel erreicht, sagt Meeresbiologe Thilo Maack. Auch sechs Quadratkilometern Fläche, sei nun keine Grundnetzfischerei mehr möglich. Das Schutzgebiet umfasst jedoch 235 Quadratkilometer.

Gegen die Untersagungsverfügung des BfN werde ebenfalls Widerspruch eingelegt, kündigte Greenpeace an. Das Bundesamt gehe davon aus, dass die Steine Schutzgüter wie Steinriffe und Sandbänke gefährden. Das sei nicht der Fall, wie das Bundesverwaltungsgericht Leipzig schon 2011 nach einer ähnlichen Aktion vor Sylt festgestellt habe. Das BfN kündigte an, weitere rechtliche Schritte zu prüfen.

Ex-Präsident des Landesfischereiverbandes: Den Fischern geht es ums Prinzip

Dem ehemaligen Präsidenten des Landesfischereiverbandes, Norbert Kahlfuß, zufolge sind im Adlergrund seit einigen Jahren keine deutschen Fischer mehr mit Grundschleppnetzen auf Fang gegangen. In dem Gebiet würden aber auch polnische und dänische Kutter fischen.

rundschleppnetze würden für den Fang von Flunder, Steinbutt, Scholle und Dorsch verwendet. Die pelagische Fischerei mit Schleppnetzen sei trotz der von Greenpeace abgelegten Steine möglich. Damit könnten aber keine Flundern gefangen werden. Kahlfuß sagte, es gehe den Fischern in diesem Fall mehr um das Prinzip. „Das ungesetzliche Treiben ist das Hauptproblem“, erklärte er.

Greenpeace bezeichnet die Stein- Aktion als „vor-legal“

Greenpeace-Meeresbiologe Maack entgegnete, die Stein-Aktion sei nicht illegal, sondern „vor-legal“: „Das Verbot der Fischerei in den Meeresschutzgebieten liegt in der Schublade der Bundesministerien.“ Der FDP-Landesverband plante für den Abend mit Fischern eine Aktion im Hafen von Freest (Vorpommern-Greifswald), dem letzten größeren Fischereistandort in Mecklenburg-Vorpommern. Die FDP fordert, Greenpeace die Gemeinnützigkeit abzuerkennen, wenn die Organisation Spendengelder nutzt, um Strafen zu zahlen. Maack sagte: „Wir haben gemäß unserer Satzung gehandelt, alles zu tun, um die Natur zu schützen.“ Das sei im Sinne der rund 600.000 Fördermitglieder. (dpa/vst)

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