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Schon im November waren die meisten S-Bahnen ausgefallen, als die GDL zum Warnstreik der Lokführer aufgerufen hatte.
  • Schon im November waren die meisten S-Bahnen ausgefallen, als die GDL zum Warnstreik der Lokführer aufgerufen hatte.
  • Foto: picture alliance/dpa/Bodo Marks

Drei Tage Bahnstreik: Was HVV-Fahrgäste jetzt wissen müssen

Kaum hat sich das Verkehrschaos auf Hamburgs Straßen nach dem Bauernprotest am Montag aufgelöst, droht das nächste – diesmal auf der Schiene. Nach dem sogenannten „Weihnachtsfrieden“ hat die Lokführer-Gewerkschaft GDL ab Mittwoch zum dreitägigen Streik aufgerufen. Davon betroffen sind aber nicht nur Fernzüge, die vom oder zum Hamburger Hauptbahnhof fahren, sondern auch die Hamburger S-Bahnen und Regios. Welche Rechte haben die Fahrgäste und gibt es einen Notfallplan?

Ab Mittwoch, 2 Uhr, bis Freitag um 18 Uhr sind die Lokführer der GDL dazu aufgerufen, ihre Arbeit bei der Deutschen Bahn und dem Eisenbahnunternehmen Transdev niederlegen. Am Dienstag wies das Landesarbeitsgericht Hessen einen Eilantrag der Bahn gegen den Streik auch in zweiter Instanz ab.

Unmittelbar nach der Entscheidung hat die Bahn die GDL zu weiteren Verhandlungen aufgefordert. Die Gewerkschaft müsse „endlich den Weg des Kompromisses einschlagen“, teilte der bundeseigene Konzern am Dienstagabend in Berlin mit.

Die Deutsche Bahn bedauere die Einschränkungen durch den 64-stündigen GDL-Streik, hieß es in einer Mitteilung. „Wir haben uns, insbesondere für die Fahrgäste, ein anderes Ergebnis gewünscht, müssen die Entscheidung des Gerichts aber akzeptieren“, sagte Florian Weh, Hauptgeschäftsführer des DB-Arbeitgeberverbands AGV MOVE.

GDL-Streik: S-Bahn Hamburg rechnet mit Einschränkungen

Die S-Bahn Hamburg rechnet wie schon bei den vergangenen GDL-Streiks Anfang Dezember und Mitte November mit massiven Einschränkungen. Ab Mittwoch soll auf den Linien S1, S2, S3 und S5 ein Notbetrieb eingerichtet werden, so dass im besten Fall alle 20 Minuten eine S-Bahn fährt.

Doch auch am Freitag „nach dem offiziellen Streikende um 18 Uhr wird es noch zu Ausfällen kommen“, kündigte das Unternehmen an und riet allen Fahrgästen, auf U-Bahnen und Busse umzusteigen. Stadtteile wie Stellingen, Wilhelmsburg, die Veddel oder Harburg sind allerdings auf die S-Bahn angewiesen. Dort gibt es keine U-Bahn und die Linienbusse sind zu Stoßzeiten bereits ohne zusätzlich gestrandete S-Bahn-Fahrgäste voll. Ein zusätzlicher Bus-Ersatzverkehr wird wohl nicht möglich sein – dazu fehlen sowohl die Busse als auch die Fahrer.

GDL-Streik: Welche Rechte haben Hamburger Fahrgäste?

Die Deutsche Bahn will für den Fern- und Regionalverkehr ebenfalls einen Notfallfahrplan aufstellen, allerdings nur mit „sehr begrenztem Zugangebot“. Fahrgäste sollen ihre Reise, wenn möglich, verschieben. Die Zugbindung ist aufgehoben, das heißt, das Ticket kann auch schon am Dienstag oder zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden. Sitzplatzreservierungen können kostenfrei storniert werden. Die Regionalzüge von Metronom, Erixx und Enno sind nicht vom Streik betroffen.

Fahrgäste des Fernverkehrs haben zudem nach EU-Recht Anspruch auf Entschädigung, da ein Streik nicht unter „außergewöhnliche Umstände“ fällt. Wer 60 Minuten später als geplant ankommt, kann 25 Prozent des Ticketpreises zurückverlangen. Bei einer Verspätung von mehr als 120 Minuten werden 50 Prozent des Preises fällig. Der Antrag kann auf der Internetseite der Bahn, in der DB App oder in einem Service Center gestellt werden.

GDL-Streik: Das fordert die Gewerkschaft für ihre Mitglieder

Die Gewerkschaft fordert von der Bahn neben der Reduzierung der Arbeitszeit unter anderem 555 Euro mehr im Monat sowie eine Inflationsprämie. Allerdings ist eine Annäherung beider Seiten derzeit nicht absehbar. Zwar hatte die Bahn ihr bisheriges Angebot nochmal erweitert und erstmals die geforderte Arbeitszeitreduzierung aufgegriffen – von dem dazu geforderten Lohnausgleich will Konzern-Personalvorstand Martin Seiler aber weiterhin nichts wissen.

Die Bahn hatte am vergangenen Freitag vorgeschlagen, bestehende Wahlmodelle bei der Arbeitszeit auszuweiten. Bisher können sich Beschäftigte entscheiden, ob sie etwa mehr Geld, mehr Urlaub oder weniger Wochenarbeitstage haben wollen. Sie könnten etwa von 39 auf 37 Wochenstunden verringern, bekämen dafür aber 5,7 Prozent weniger Lohn. Die Bahn bietet nun an, die Wochenarbeitszeit in diesem Modus bis zu 35 Stunden reduzieren zu können. Wer möchte, könnte zudem für etwas mehr Geld auch bis zu 40 Stunden pro Woche arbeiten.

Wer sich für kürzere Arbeitszeiten entscheide, müsse dafür aber Abstriche bei einer tariflich vereinbarten Lohnerhöhung machen, betonte Seiler. GDL-Chef Claus Weselsky will hingegen die Absenkung der Arbeitszeit von 38 auf 35 Stunden ohne Lohneinbußen.

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