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Der Angeklagte steht im Sitzungssaal im Strafjustizgebäude, im Hintergrund sitzt Jessica Koerner, Vorsitzende Richterin am Landgericht.
  • Der Angeklagte steht im Sitzungssaal im Strafjustizgebäude.
  • Foto: Marcus Brandt/Pool-dpa/dpa

Schuss durch die Tür der Nachbarin: Angeklagter zeigt „denkbar schlechteste Seite“

Er schoss mit einem Gewehr durch die Tür seiner pakistanischen Nachbarin. Die Staatsanwaltschaft fordert im Prozess in Hamburg acht Jahre für den Mann. Selbst seine Verteidigerin meint, er habe sich in einem Video vor der Tat von seiner „denkbar schlechtesten Seite“ gezeigt.

Im Prozess um einen potenziell tödlichen Schuss eines Mannes durch die Wohnungstür seiner Nachbarin hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von acht Jahren für den Angeklagten gefordert. Der 49-Jährige habe sich des rassistisch motivierten, versuchten Mordes schuldig gemacht, sagte die Staatsanwältin am Donnerstag in ihrem Plädoyer vor dem Hamburger Landgericht. Das Urteil soll noch am Donnerstag fallen.

Video zeigt rassistische Einstellung und Ausländerhass

Das objektive Tatgeschehen – den Schuss durch die Tür seiner pakistanischen Nachbarin – habe der Deutsche eingeräumt. Laut Anklage soll er am 27. Mai mit einem Repetiergewehr auf die geschlossene Wohnungstür seiner Nachbarin in Hamburg-Niendorf geschossen haben. Verletzt wurde niemand.

Das Subjektive ergebe sich insbesondere aus der Handyauswertung, die seine absolut rassistische Einstellung zeige. Das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe sei gegeben, weil das Motiv des Angeklagten vor allem sein Ausländerhass und nicht eine vermeintliche Lärmbelästigung gewesen sei. Auch Videos vom Tattag hätten das sehr verdeutlicht – insbesondere ein Video, das eine knappe halbe Stunde vor der Tat entstanden sei. Dort habe der Angeklagte sich rassistisch geäußert und dann verkündet: „Gleich sterbt ihr“.

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Die Verteidigerin beantragte ein Strafmaß, dass eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren nicht überschreite. Sie erklärte, der Angeklagte zeige sich in den Aufnahmen „auch von seiner denkbar schlechtesten Seite“. Es sei ihm im Prozess nicht gelungen, richtig rüberzubringen, dass er aus der rechten Ecke rauswolle, sagte die Anwältin weiter. Fraglich sei, ob ein Tötungsvorsatz vorliege. (dpa/mp)

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