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Auftakt Prozess wegen versuchten Mordes
  • Der wegen versuchten Mordes Angeklagte (2.v.l.) und sein Rechtsanwalt Rasul Özpek (l.) stehen vor Prozessbeginn im Verhandlungssaal.
  • Foto: dpa/Georg Wendt

Er wollte in Gartenlauben einbrechen – jetzt wird ihm versuchter Mord vorgeworfen

An einem Winterabend Anfang des Jahres machte sich ein Mann an Lauben in einer Hamburger Kleingartenanlage zu schaffen. Zwei Zivilpolizisten beobachteten ihn und wollten ihn festnehmen. Doch der mutmaßliche Einbrecher reagierte offenbar so rabiat, dass er nun wegen Mordversuchs vor Gericht steht.

Wegen gezielter Schläge mit einem Winkeleisen auf zwei Hamburger Polizisten muss sich seit Donnerstag ein 33-Jähriger vor dem Landgericht der Hansestadt verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung, Angriff auf Vollstreckungsbeamte und versuchten Einbruch vor (Az. 601 Ks 5/21).

Attackierte der Angeklagte Hamburger Polizisten?

Der Angeklagte soll am vergangenen 27. Januar versucht haben, in zwei Gartenlauben im Stadtteil Alsterdorf in unmittelbarer Nähe des Hamburger Polizeipräsidiums einzubrechen. Zwei Zivilbeamte waren auf den Mann aufmerksam geworden, als er spätabends die Seitentür einer Laube aufhebeln wollte.

Beim Versuch zu flüchten soll der Angeklagte einer Polizistin einen derart wuchtigen Schlag mit einem Winkeleisen auf den Kopf versetzt haben, dass sie benommen zu Boden ging. Auf die am Boden liegende Frau soll der Täter erneut eingeschlagen haben. Als ihr Kollege hinzukam, soll der 32-Jährige auch den Beamten angegriffen haben.

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Das Verfahren hatte zunächst vor dem Amtsgericht begonnen, ohne den Anklagepunkt des versuchten Mordes. Das Gericht kam nach Aussagen von Gutachtern aber zu dem Schluss, dass die Schläge mit dem Winkeleisen potenziell lebensbedrohlich waren. Darum sei die Tat möglicherweise als Mordversuch in zwei Fällen zu werten. Das Amtsgericht überwies die Sache ans Landgericht, wo der Prozess nun vor einer Schwurgerichtskammer stattfindet.

Angesichts der wuchtigen Schläge auf den Kopf der Beamtin und der vergleichsweise leichten Verletzungen müsse man von „Zufall und unvorstellbarem Glück“ sprechen, hieß es in dem Beschluss des Amtsgerichts, den der Vorsitzende der Kammer, Thees Willemer, am Donnerstag verlas. Vermutlich sei sie nur deshalb nicht schwerer verletzt worden, weil sie den ersten Schlag mit einer Handbewegung etwas abfedern konnte. Auch der zweite Schlag verursachte keine besonders schweren Verletzungen. Die Beamtin erlitt zwei Kopfplatzwunden und war drei Wochen krankgeschrieben.

Hamburger Amtsgericht stellt Verdacht auf versuchten Mord fest

Vor dem ersten Schlag hatte die Beamtin mehrmals laut „Polizei, Waffe weg!“ gerufen. Dennoch habe der Täter mit dem Winkeleisen zugeschlagen. Die Waffe beschrieb das Amtsgericht als „eine massive, schwere Eisenstange mit scharfen Kanten“.

Der zweite Polizist, der sich nur wenige Meter entfernt vor der Kleingartenparzelle postiert hatte, war den Angaben zufolge nach dem ersten Angriff laut schreiend auf den Täter zugelaufen. Der Einbrecher habe versucht, auch ihn mit dem wenigstens 30 Zentimeter langen Winkeleisen auf den Kopf zu schlagen. Der Beamte konnte den Angriff mit der Hand und Pfefferspray abwehren und erlitt nur eine Hautabschürfung. Der Tatverdächtige flüchtete zunächst, wurde aber eine halbe Stunde später von Polizisten festgenommen.

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Aufgrund von Zeugenaussagen, DNA-Spuren und anderer Beweismittel war das Amtsgericht zu dem Schluss gekommen, dass sich ein mindestens hinreichender Tatverdacht des versuchten Mordes in zwei Fällen aufdränge. Mordmerkmal sei die Absicht gewesen, eine Straftat – die Einbruchsversuche – zu verdecken. Der Verteidiger des 33-Jährigen kündigte am Donnerstag an, dass sich sein Mandant an einem der folgenden Termine vor der Schwurgerichtskammer äußern werde. Das Gericht hat acht weitere Termine bis zum 4. Oktober angesetzt. (dpa/mp)

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