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Auch sie soll am Freitag wegen des Cum-Ex-Skandals befragt werden: Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne).
  • Auch sie soll am Freitag wegen des Cum-Ex-Skandals befragt werden: Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne).
  • Foto: dpa

Cum-Ex-Skandal: Bundesministerin wird in Hamburg befragt

Es wird eine Mammut-Sitzung: Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft zur „Cum-Ex”-Affäre befragt am Freitag die ersten 15 von mehr als 30 aktiven und ehemaligen Mitgliedern des Deutschen Bundestags – darunter eine Bundesministerin.

Dabei soll geklärt werden, ob sich Olaf Scholz (SPD) bei zwei Befragungen vor dem Finanzausschuss des Bundestags im Jahr 2020 noch an Treffen erinnern konnte, die mit den Gesellschaftern der in den „Cum-Ex”-Skandal verwickelten Warburg Bank in seiner Zeit als Hamburger Bürgermeister 2016 und 2017 hatte. Wenige Monate später hatte der heutige Kanzler – damals noch Bundesfinanzminister – vor dem Hamburger Untersuchungsausschuss jede Erinnerung an die Gespräche mit den Bankern bestritten.

Hamburg: Auch Lisa Paus (Grüne) wird befragt

Da zu den Finanzausschusssitzung lediglich Gedächtnis- und keine Wortlautprotokolle angefertigt wurden, erhoffen sich die Hamburger Ausschussmitglieder von der Befragung der damals anwesenden Berliner Abgeordneten Aufklärung in der Frage, ob Scholz‘ Angaben zu den Treffen noch aus eigener, aktiver Erinnerung erfolgten. Darunter soll auch die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lisa Paus (Grüne), befragt werden.

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Der Hamburger Untersuchungsausschuss soll prüfen, ob führende Hamburger SPD-Politiker Einfluss auf die steuerliche Behandlung der Warburg Bank genommen haben. Scholz hat entsprechende Vorwürfe stets zurückgewiesen.

Cum-Ex-Skandal: Warburg Bank musste mehr als 176 Millionen Euro zuückzahlen

Nach den ersten Treffen im Hamburger Rathaus hatte das Finanzamt für Großunternehmen 2016 mit Ablauf der Verjährungsfrist zunächst auf Steuerrückforderungen in Höhe von 47 Millionen Euro gegen das Geldhaus verzichtet. Weitere 43 Millionen Euro wurden 2017 erst auf Weisung des Bundesfinanzministeriums kurz vor Eintritt der Verjährung eingefordert.

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Später musste die Warburg Bank aufgrund eines Gerichtsbeschlusses insgesamt mehr als 176 Millionen Euro zu Unrecht erstatteter Steuern zurückzahlen. Sie versucht aber weiter auf juristischem Weg, gegen die geänderten Steuerbescheide vorzugehen. (dpa/ncd)

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