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SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz erinnert sich nicht mehr an alle Details zum Cum-Ex-Skandal.
  • Olaf Scholz erinnert sich nicht mehr an alle Details zum Cum-Ex-Skandal.
  • Foto: (c) dpa

Cum-Ex: Kein Verdacht auf Falschaussage bei Scholz

Hat Scholz im Cum-Ex-Ausschuss in Hamburg die Wahrheit gesagt? Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg sieht keinen Anfangsverdacht gegen Scholz wegen Falschaussage. Damit bestätigte sie einen Bescheid, der im Dezember durch die Staatsanwaltschaft Hamburg ergangen war. Hintergrund ist eine Anzeige des bekannten Hamburger Strafrechtlers Gerhard Strate.

Worum geht es in dem Verfahren? Im Juli 2022 hatte Scholz sich vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zur Cum-Ex-Affäre der Warburg Bank geäußert. Über ein Gespräch mit dem Mitinhaber der Bank, Christian Olearius, soll er gesagt haben „Man habe über viele Dinge gesprochen” und „Er habe sich nur die Sicht der Dinge von Olearius angehört”. Im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Hamburg sagte Scholz hingegen anders aus. Dort behauptete er mehrmals, dass er „keine eigene Erinnerung” an das Gespräch habe.

Cum-Ex: Scholz muss im Bundestag und im Rathaus aussagen

Hat Scholz also eine Falschaussage gemacht? In diese Richtung argumentierte zumindest Strate. Aus den Protokollen ginge hervor, dass sich Scholz in jenen Sitzungen noch an Inhalte des Gesprächs erinnert habe, während dies in seiner späteren Zeugenvernehmung vor dem Ausschuss in Hamburg nicht mehr der Fall gewesen sei.

Die Generalstaatsanwaltschaft in Hamburg sieht das anders: Aus den betreffenden Protokollen lasse sich kein konkretes Erinnerungsvermögen von Scholz herleiten. Dessen in indirekter Rede wiedergegebene Äußerungen
seien objektiv mehrdeutig. Sie würden sich zum überwiegenden Teil auch nur auf Erkenntnisse aus Medienberichten und veröffentlichten Tagebuchaufzeichnungen von Olearius beziehen.

Kein Anfangsverdacht – keine weiteren Zeugen

Unabhängig davon sei nicht auszuschließen, dass sich etwaige Erinnerungslücken von Scholz erst später verfestigt hätten. Zudem könnte es auch sein, dass nicht die Angaben vor dem Cum-Ex-Ausschuss in Hamburg, sondern diejenigen vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages unzutreffend gewesen sein könnten, was wiederum von vornherein straflos wäre.

Ähnlich hatte es bereits die Staatsanwaltschaft in erster Instanz beschieden. Dieser Bescheid wurde nun durch die Generalastaatsanwaltschaft am 15. Februar 2023 bestätigt. Wegen des fehlenden Anfangsverdachts kommen daher auch keine ergänzenden Zeugenvernehmungen von Bundestagsabgeordneten oder sonstigen Personen durch die Staatsanwaltschaft in Betracht.

Cum-Ex-Ausschuss in Hamburg geht weiter

Bereits am 14. März 2022 hatte die Staatsanwaltschaft Hamburg auf Strafanzeige von Strate von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Betroffenen Scholz abgesehen. Auch diese Entscheidung wurde am 10. August 2022 von der Generalstaatsanwaltschaft bestätigt.

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Der Cum-Ex-Ausschuss in Hamburg wird sich im April mit Scholz‘ Aussagen vor dem Finanzausschuss des Bundestags befassen. 38 damals anwesende Teilnehmer sind dann in zwei Sitzungen als Zeugen geladen. (abu)

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