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Coronaimpfung
  • Coronaimpfung – der Piks zum Schutz gegen das Coronavirus.
  • Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Patrick Pleul

Booster-Impfung: Macht Hamburg einen Alleingang?

Bei den Booster-Impfungen will sich Hamburg weiter an die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (StiKo) halten. Die Gesundheitsminister hatten am Freitag beschlossen, dass die dritte Corona-Impfung abseits davon auch allen anderen Menschen angeboten werden kann.

„Das bedeutet für die öffentlichen Impfangebote weiterhin, dass diese ab dem Alter von 70 und den weiteren Gruppen, für die das empfohlen ist, zur Verfügung stehen, für andere Fälle jedoch nicht“, sagte der Sprecher der Gesundheitsbehörde, Martin Helfrich, am Samstag. Sollte die Stiko ihre Empfehlung ändern, werde Hamburg auch das umsetzen. Diese Linie sei nicht von spontanen politischen Willensbildungen bestimmt, sondern von einer medizinischen Erkenntnis.

Opposition mit Kritik an Hamburger Impfstrategie

Die CDU in der Hamburger Bürgerschaft hat dem Senat einen Alleingang bei den sogenannten Booster-Impfungen vorgeworfen. „Der Impfschutz lässt mit der Zeit nach, und daher sollten wir alles dafür tun, den Impfschutz durch Booster-Impfungen hochzuhalten“, sagte am Freitag der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Stephan Gamm. „Nur Hamburg möchte diesen Weg zum jetzigen Zeitpunkt nicht mitgehen“, kritisierte der Abgeordnete.

Gesundheitsbehörde: „Es gibt keinen Alleingang.“

Helfrich widersprach: „Es gibt keinen Alleingang.“ Hamburg trage den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vom Freitag mit. Darin befürworten die Minister, ältere und Menschen mit Vorerkrankungen sowie medizinisches und pflegerisches Personal ein weiteres Mal zu impfen.

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Weiter heißt es in dem Beschluss: „Ergänzend können im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten und nach ärztlicher Beurteilung und Entscheidung Auffrischimpfungen grundsätzlich allen Personen angeboten werden, die diese nach Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss der ersten Impfserie wünschen.“ Wer in Hamburg eine Auffrischimpfung wünsche, obwohl er nicht zu den von der Stiko genannten Gruppen gehöre, sollte sich an eine Arztpraxis wenden, erklärte Helfrich. Ärzte könnten entscheiden, ob es einen Grund für eine Ausnahme gebe. (abu/dpa)

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