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Booster-Impfung
  • Ab Mitte März gilt deutschlandweit eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, zum Beispiel für Mitarbeitende in Krankenhäusern und Pflegeheimen.
  • Foto: dpa

Wo bekomme ich in Hamburg jetzt eine Booster-Impfung?

Mit der Zeit lässt der Schutz einer Corona-Impfung etwas nach. Besonders für Ältere, Immunschwache und Pflegepersonal empfiehlt die Ständige Impfkommission (StiKo) deshalb eine dritte Impfung zur Auffrischung. Die MOPO zeigt auf, was man jetzt zur Booster-Impfung wissen muss.

Wann ist es Zeit für eine Booster-Impfung?

Die dritte Impfung, auch Booster-Impfung gennant, wird von der StiKo sechs Monate nach der zweiten Impfdosis empfohlen. Wer zuerst und damit einmalig mit Johnson&Johnson geimpft wurde, dem empfiehlt die StiKo ebenfalls eine Optimierung des Impfschutzes. Dieser kann frühestens vier Wochen nach der ersten Impfung erfolgen. Für die Auffrischungsimpfung werden in jedem Fall mRNA-Impfstoffe wie Biontech oder Moderna verwendet.

Wer bekommt eine Booster-Impfung?

In einem aktuellen Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz kommt die Auffrischungsimpfung für eine Reihe von Personengruppen in Betracht, die in der Empfehlung der StiKo nicht genannt werden. Was gilt denn nun? „Es gilt immer das, was die StiKo empfiehlt“, sagte Martin Helfrich, Pressesprecher der Hamburger Sozialbehörde, zur MOPO. Alle offiziellen Impfstellen in Hamburg richteten sich streng nach den Empfehlungen der StiKo. Wer sich darüber hinaus eine dritte Impfung abholen wolle, könne dies individuell mit seinem Arzt oder seiner Ärztin besprechen. Auffrischungsimpfungen kommen laut der StiKo für folgende Personen in Betracht:

  • Alle Personen, die älter als 70 Jahre sind
  • Bewohner:innen von Pflegeeinrichtungen
  • Pflegepersonal und andere, die direkten Kontakt mit den Gepflegten haben, in ambulanten, teil- oder vollstationären Einrichtungen der Pflege für alte Menschen oder für andere Menschen mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID-19-Krankheitsverläufe
  • Personal in medizinischen Einrichtungen mit direktem Patientenkontakt
  • Personen mit Immunschwäche oder Immunsupression
  • Enge Kontaktpersonen von Menschen mit schwerer Immunschwäche
  • Für Personen ab 18 Jahren, die eine Impfung mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson erhalten haben, kann die Impfung durch eine weitere Injektion aufgefrischt werden

Für Personen, die vor oder nach einer Covid-19-Impfung eine laborgesicherte Corona-Infektion durchgemacht haben, empfiehlt die StiKo derzeit keine Booster-Impfung.

Wo gibt es die Booster-Impfung in Hamburg?

Die Auffrischungsimpfungen, die von der StiKo-Empfehlung abgedeckt sind, werden durch die städtischen Impfteams im Rahmen der offenen Impfangebote im gesamten Stadtgebiet sowie in den teilnehmenden Krankenhäusern durchgeführt. Termine für die Impfungen im Krankenhaus können telefonisch unter (040) 428 28 4000 oder online vereinbart werden.

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Wichtig ist das Mitbringen eines Nachweises der vorherigen Impfungen. Pflegekräfte müssen zusätzlich zum Nachweis ihrer Tätigkeit einen Arbeitsvertrag oder Arbeitgeber:innenachweis mitbringen. Bewohner:innen von Pflegeheimen müssen sich selbst nicht aktiv um eine Booster-Impfung kümmern. Die mobilen Impfteams der Stadt werden bis zum 27. Dezember vor Ort in allen Einrichtungen der stationären Pflege ein Angebot machen. In einigen Einrichtungen führen die behandelnden Ärzte und Ärztinnen die Impfungen vor Ort durch.

Was gilt für alle anderen Geimpften?

Bisher empfiehlt die StiKo für alle anderen Geimpften keine Auffrischung, weil die Immunisierung noch als ausreichend hoch angesehen wird. Im Rahmen der städtischen Booster-Impfungen können sie daher kein Angebot erhalten. Wer sich dennoch für eine Auffrischungsimpfung interessiert, kann hierzu das Gespräch mit dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin suchen. (abu)

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