Der Angeklagte verbirgt sein Gesicht vor den Kameras.
  • Der Angeklagte W. verbirgt sein Gesicht vor den Kameras.
  • Foto: Viola Dengler

Obdachlosen im Bahnhof angezündet: Das war nicht nur Körperverletzung!

Während ein Obdachloser am Bahnhof Altona schlief, wurde seine Jacke mit Alkohol überschüttet und angezündet. Das Opfer konnte die Flammen zum Glück selbst löschen – ein Mann wurde verurteilt. Jetzt wird der Prozess am Mittwoch allerdings neu aufgerollt.

Nach Überzeugung des Gerichts soll der Angeklagte W. am 13. Juni 2022 den Pulloverärmel eines schlafenden Obdachlosen mit einem Becher alkoholhaltigen Desinfektionsmittel übergossen, angezündet und seinem Schicksal überlassen haben.

Obdachloser in Hamburg angezündet: Opfer konnte sich retten

Der 34-jährige Obdachlose erwachte, schüttete Bier auf die Flammen und zog geistesgegenwärtig die brennende Jacke aus, erlitt aber schmerzhafte Verletzungen am rechten Oberarm.

Der selbst alkoholkranke und obdachlose 35-jährige Angeklagte habe den Tod seines Opfers billigend in Kauf genommen. „Das Opfer hat überlebt, Gott sei Dank“, sagte der Vorsitzende Richter Matthias Steinmann bei der Verhandlung am 2. Februar 2023. „Aber das war Glück.“ Im November 2020 habe er denselben Mann, den er anderthalb Jahre später anzündete, mit Fußtritten gegen den Kopf malträtiert.

Obdachloser in Hamburg angezündet: Vorfall kam per Zufall ans Licht

Der Brandanschlag auf den schlafenden Obdachlosen kam nach Angaben des Richters durch einen Zufall ans Licht. Täter und Opfer hätten sich am Tag nach der Tat mit weiteren Männern am Bahnhof Altona geprügelt. Die Bundespolizei griff ein. Dabei bemerkten die Beamten den verletzten Arm des Opfers und hörten, dass er angezündet worden sein soll.

Vor Gericht räumte der Angeklagte die Tat ein und bekundete in seinem letzten Wort Bedauern. Er habe seinem Bekannten nur einen „Denkzettel“ wegen Schulden verpassen, aber nicht töten wollen. Er wurde wegen
vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen und Sachbeschädigung zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.

In der ersten Instanz hatte das Landgericht zwar das Mordmerkmal der Heimtücke angenommen, das Merkmal der Grausamkeit aber abgelehnt. Die Staatsanwaltschaft, die eine Gesamtfreiheitsstrafe von achteinhalb Jahren gefordert hatte, legte daraufhin Revision ein – erfolgreich. Am Mittwoch wird der Prozess jetzt noch einmal neu aufgerollt – der Angeklagte muss sich nun wegen des Vorwurfs des versuchten grausamen Mordes vor dem
Schwurgericht verantworten. (aba/vd)

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