Hamburg von oben
  • Hamburg von oben (Symbolfoto).
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Neue Corona-Verordnung: Was sich ab heute in Hamburg ändert

Seitdem Hamburg als erstes Bundesland das 2G-Optionsmodell für sogenannte Publikumseinrichtungen eingeführt hat, haben sich schon Hunderte Restaurants, Bars, Kinos und weitere Einrichtungen dafür entschieden. Ab Samstag steht das Modell auch Einzelhändlern und körpernahen Dienstleistern wie Friseuren, Kosmetikern oder Nagelstudios frei.

Konkret bedeutet das: Einzelhändler und körpernahe Dienstleister können selbst entscheiden, nur noch Geimpfte und Genesene zu bedienen – dann entfallen Masken- und Abstandspflicht.

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Ausgenommen von diesem Optionsmodell werden beim Handel Angebote des täglichen Bedarfs – Supermärkte, Drogerien oder Apotheken. Dort sollen auch Ungeimpfte weiter einkaufen können. Ungeimpfte unter 18 Jahren können weiterhin auch an 2G teilnehmen. Eine schon bestehende Ausnahme soll in der neuen Verordnung verlängert werden.

Problem bei 2G: Arbeitgeber darf Impfstatus der Mitarbeiter nicht abfragen

„2G ist interessant, weil wir die Flächenbegrenzung aufheben können. Gerade kleinere Läden, die ansonsten nicht so viele Kunden hineinlassen könnten, würden profitieren. Für ein großes Warenhaus ist das nichts“, sagt Brigitte Nolte, Geschäftsführerin des Handelsverbands Nord. Ein Problem sei unter Umständen die Personalfrage. Um nach dem 2G-Optionsmodell zu öffnen, müssen alle Mitarbeiter geimpft sein. Der Arbeitgeber darf den Impfstatus seiner Mitarbeiter aber nicht abfragen.


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Friseur-Innungsobermeister Birger Kentzler bezweifelt, dass viele Betriebe schon am Sonnabend nach dem 2G-Modell – also nur noch für Geimpfte oder Genesene – zur Schere greifen. „Grundsätzlich sind wir erleichtert, dass wir 2G dürfen“, sagt er. Etwas unglücklich sei er aber, dass die Entscheidung dafür oder dagegen allein bei den Friseuren liege. „Wir hätten es eigentlich lieber gehabt, dass der Bürgermeister – der ja gerade bei den körpernahen Dienstleistungen und den Friseuren immer sehr vorsichtig war – sagt: Wir haben jetzt 2G und so wird es gemacht“.

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Mit der Entscheidung für 2G stoße man ungeimpfte Kunden zwangsläufig vor den Kopf: „Wir müssen ihnen sagen: Wir haben uns für 2G entschieden und damit gegen Dich“. Ein gangbarer Weg wäre es seiner Ansicht nach, nur an bestimmten Wochentagen nach 2G zu arbeiten und an anderen Tagen wie bisher nach dem 3G-Modell.

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