x
x
x
Hamburg
  • (Symbolbild).
  • Foto: IMAGO / Hanno Bode

Neue Corona-Verordnung: Das gilt jetzt in Hamburg

Fast alles bleibt beim Alten: Nachdem Bundestag und Bundesrat am Freitag den Weg für das geänderte Infektionsschutzgesetz frei gemacht haben, verkündete Hamburg eine neue Corona-Verordnung. Nur in wenigen Punkten wie bei Kontaktbeschränkungen und Veranstaltungen gibt es Änderungen.

Hamburg nutzt für die neue Corona-Verordnung eine Übergangsregelung im geänderten Infektionsschutzgesetz. Diese sieht vor, dass die Länder ihre aktuellen Regeln noch bis zum 2. April beibehalten können.

Hamburg: Diese Corona-Regeln gelten weiterhin

Welche Regelungen in Hamburg ab dem 2. April gelten, soll bis Ende des Monats „unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens und der pandemischen Lage“ entschieden werden. Folgende Regelungen gelten weiterhin:

FFP2-Maskenpflicht

  • Einzelhandel
  • Freizeiteinrichtungen und Gästeführungen
  • Sportveranstaltungen vor Publikum
  • Veranstaltungen in geschlossenen Räumen
  • Volksfeste
  • kulturelle Einrichtungen
  • zoologische und botanische Gärten (innen)
  • religiöse Veranstaltungen und Trauerfeiern
  • Versammlungen (in Innenräumen)
  • geschlossene Räume von Publikumseinrichtungen
  • Dienststellen der Stadt Hamburg
  • Praktischer und theoretischer Unterricht an Fahrschulen
  • Fahrten mit Bus und Bahn

Bei Einkäufen in Betrieben und Geschäften der täglichen Versorgung (unter anderem Lebensmitteleinzelhandel, Getränkemärkte, Tankstellen, Drogerien, Apotheken, Sparkassen) sowie Versammlungen und Demonstrationen unter freiem Himmel besteht ebenfalls eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.

3G-Modell ohne Maskenpflicht

Hier gilt der Zugang für Personen, die vollständig geimpft, genesen oder getestet sind. 

  • Schwimmbäder, Thermen, Saunen, Dampfbadeinrichtungen 
  • Fitness-, Sport- und Yogastudios
  • Sportanlagen (Innenbereiche)

3G-Modell mit FFP2-Maskenpflicht

  • Gastronomische Angebote (innen und außen)
  • körpernahe Dienstleistungen, etwa Friseur und Fußpflege
  • Beherbergungsangebote
  • Prostitutionsangebote
  • Spielbanken und Spielhallen
  • Als Besucherin oder Besucher (nicht Patientin oder Patient) von Krankenhäusernund medizinischen Versorgungseinrichtungen

Für medizinisch erforderliche Behandlungen ist das Tragen einer Maske verpflichtend, jedoch kein Nachweis notwendig.

2G-Plus-Modell ohne Maskenpflicht

Für Clubs und Diskotheken gilt weiter das 2G-Plus-Modell, das heißt, der Zutritt ist mit einem Nachweis über drei Impfungen beziehungsweise zwei Impfungen und einer Genesung möglich.


Der Newswecker der MOPO MOPO
Der Newswecker der MOPO

Starten Sie bestens informiert in Ihren Tag: Der MOPO-Newswecker liefert Ihnen jeden Morgen um 7 Uhr die wichtigsten Meldungen des Tages aus Hamburg und dem Norden, vom HSV und dem FC St. Pauli direkt per Mail. Hier klicken und kostenlos abonnieren.


Bei zwei Impfungen, einer Impfung und Genesung oder einer Genesung, die höchstens 90 Tage zurückliegt, muss zusätzlich ein negativer Schnell- oder PCR-Test vorgelegt werden. Das entfällt bei Nachweis einer Auffrischungsimpfung.

Hamburg: Diese Corona-Regeln werden aufgehoben

Wegen des Wegfalls bundesrechtlicher Grundlagen entfallen schon zum Wochenende folgende Regelungen:

  • Kontaktbeschränkungen
  • Bei Veranstaltungen und Sportveranstaltungen vor Publikum entfällt die Zuschauerbegrenzung

(abu)

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp