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Der 49 Jahre alte Angeklagte steht im Landgericht Hamburg im Saal.
  • Der 49 Jahre alte Angeklagte steht im Saal des Landgerichts Hamburg.
  • Foto: dpa Pool | Daniel Bockwoldt

„Das Gesocks soll man wegschießen“: Jetzt sprechen die Nachbarn des Nazi-Schützen

Ein Mann schießt in Hamburg-Niendorf mit einem Gewehr durch die Wohnungstür seiner Nachbarin. Wollte er aus rechtsradikaler Gesinnung töten, wie ihm die Staatsanwaltschaft vorwirft? Im Prozess wegen Mordversuchs haben am Montag weitere Zeugen ausgesagt.

Ein Nachbar der 25-jährigen Pakistanerin sagte am Montag vor dem Landgericht Hamburg (Neustadt), dass er wenige Wochen vor der Tat eine Veränderung bei dem angeklagten Deutschen festgestellt habe. Der 49-Jährige, der in der Wohnung über der Frau lebte, habe einen „stieren Blick“ gehabt, der anders gewesen sei, als wenn er sonst getrunken habe. „Als ob er was im Kopf hatte, was er loswerden wollte.“

Angeklagter soll sich ausländerfeindlich geäußert haben

Der 86-Jährige kennt den Angeklagten nach eigenen Angaben seit Längerem und traf ihn gelegentlich in der Kneipe. Er berichtete, der Angeklagte habe mit Blick auf ausländische Nachbarn häufiger von „Gesocks“ gesprochen. Zudem habe er auch mal gesagt: „Das Gesocks soll man wegschießen“, bestätigte der Zeuge seine frühere Angabe bei der Polizei. Er habe aber nie gewusst, ob das ernst gemeint sei.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten versuchten Mord vor. Der Mann hatte zum Prozessauftakt eingeräumt, am 27. Mai dieses Jahres mit einem Gewehr durch die geschlossenen Tür seiner Nachbarin geschossen zu haben. Laut Anklage verübte er die Tat „aufgrund seiner ausgeprägten rechtsradikalen und fremdenfeindlichen Gesinnung“.

Im Erdgeschoss eines ruhigen Wohnhauses am Tibarg befinden sich die Wohnungen des Täters und der Geschädigten. Florian Quandt
Im Erdgeschoss eines ruhigen Wohnhauses am Tibarg befinden sich die Wohnung des Täters und der Geschädigten.
Im Erdgeschoss eines ruhigen Hauses am Tibarg befinden sich die Wohnungen des Täters und der Geschädigten.

Das Projektil hatte die Tür sowie eine Kommode durschlagen und war in der Wand steckengeblieben. Menschen wurden nicht getroffen. Sie hätten sich im Wohnzimmer und nicht im Wohnungsflur aufgehalten, hatten die nach eigenen Angaben schwangere Bewohnerin und ihre Schwiegermutter am ersten Prozesstag berichtet.

Angeklagter: Schuss sollte Nachbarn erschrecken

Der Angeklagte hatte bei seiner Aussage betont, er habe mit dem Schuss niemanden treffen wollen. Er habe die Nachbarn nur erschrecken wollen, deren angebliche Lautstärke ihn zu früheren Zeitpunkten häufiger gestört habe.

Eine weitere als Zeugin geladene Nachbarin betonte am Montag, dass sie über die neuen Hausbewohner – anders als über die Vormieter – keine Beschwerden wegen Lautstärke gehört habe. Die 54-Jährige bestätigte ihre frühere Angabe bei der Polizei, wonach sie am Tattag mitbekommen habe, wie der Angeklagte zu ihrem Mann gesagt habe: „Das sind Affen“, die sollten alle wegziehen.

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Ihr Mann, der am zweiten Prozesstag ebenfalls als Zeuge aussagte, konnte sich daran nach eigenen Angaben nicht erinnern. Er berichtete aber, dass der Angeklagte in Gesprächen zum Teil rechtsradikale Äußerungen gemacht habe. „Er hat sich halt negativ über Ausländer geäußert“, so der 55-Jährige. Am Dienstag wird der Prozess fortgesetzt. (dpa)

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