„Wollte die Nachbarin nur erschrecken“: Mann schießt in Mehrfamilienhaus um sich
Ein Deutscher soll mit einem Gewehr durch die geschlossene Wohnungstür seiner pakistanischen Nachbarin geschossen haben – laut Staatsanwaltschaft aus rechtsradikaler Gesinnung. Vor Gericht muss er sich nun wegen versuchten Mordes verantworten.
Zu Beginn eines Prozesses wegen Mordversuchs gegen einen 49-Jährigen hat der angeklagte Deutsche gestanden, in Niendorf auf die Wohnungstür seiner pakistanischen Nachbarin geschossen zu haben. Er habe dabei allerdings niemanden treffen wollen, „ich wollte die Nachbarn nur erschrecken“, sagte der Angeklagte am Dienstag vor einer Schwurgerichtskammer des Landgerichts Hamburg am Sievekingplatz (Neustadt).
Staatsanwaltschaft wirft 49-Jährigem versuchten Mord vor
Laut Anklage soll er „aufgrund seiner ausgeprägten rechtsradikalen und fremdenfeindlichen Gesinnung“ am 27. Mai dieses Jahres mit einem Repetiergewehr auf die geschlossene Wohnungstür seiner Nachbarin geschossen haben. Die Staatswaltschaft wirft ihm vor, er habe aus niedrigen Beweggründen versucht, einen Menschen zu töten. Zudem habe er vorsätzlich ohne waffenrechtliche Erlaubnis eine Schusswaffe samt Munition besessen und geführt, so der Vorwurf.
Die abgefeuerte Kugel habe die Tür in Höhe von einem Meter sowie eine Kommode durchschlagen und sei in der Wand steckengeblieben, hieß es. Menschen seien nur deshalb nicht getroffen worden, weil sich diese entgegen der Erwartung des Angeklagten nicht im Wohnungsflur aufgehalten hätten, argumentiert die Staatsanwältin.
Mann schießt – Zeuginnen werden durch „Krach“ aufgeschreckt
Zu Beginn des Prozesses äußerten sich auch die inzwischen ausgezogene Nachbarin des Angeklagten und ihre Schwiegermutter. Beide Zeuginnen gaben an, sich zum Tatzeitpunkt im Wohnzimmer der Wohnung befunden zu haben. Sie sei durch den „Krach“ aufgeschreckt worden, sagte die 25-jährige Nachbarin, der es nach eigenen Angaben wegen ihrer Schwangerschaft am Tattag nicht gut ging. Als sie durch den Türspion den Angeklagten mit einer Waffe gesehen habe, habe sie „ein Schwindel“ erfasst. Ihre 57-jährige Schwiegermutter berichtete, dass sie ihre zitternde Schwiegertochter erst habe beruhigen müssen, bevor diese die Polizei rufen konnte.
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Der Angeklagte wurde kurz nach der Tat festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Beim Prozessauftakt bestritt er, noch immer eine rechtsradikale Gesinnung zu haben und gab zu, am Tattag getrunken zu haben. Das Gericht hat acht weitere Verhandlungstermine angesetzt – das Urteil könnte am 26. Januar verkündet werden. (dpa/mp)