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Frau mit Kopftuch
  • Die Hamburger Heil-Erzieherin bestand darauf, nach ihrer Konversion zum Islam mit Kopftuch zu arbeiten (Symbolbild)
  • Foto: dpa/Georg Wendt

Darum darf eine muslimische Erzieherin nun doch mit Kopftuch arbeiten

Versöhnlicher Schritt im Kopftuch-Streit: Eine zum Islam konvertierte Heil-Erzieherin aus Hamburg darf trotz Neutralitätsgebotes weiterhin mit Kopftuch arbeiten, das gibt der Träger der Kita bekannt. Damit geht ein erbitterter Rechtsstreit zu Ende, mit dem sich im Juli 2021 gar der Europäische Gerichtshof befasst hat.

Der Träger Wabe e.V. hatte während des Erziehungsurlaubs der Mitarbeiterin das zunächst geduldete Kopftuch verboten, mit Verweis auf das Neutralitätsgebot der Kita. Die Erzieherin weigerte sich nach ihrer Rückkehr jedoch, ohne Kopfbedeckung zu arbeiten, wurde abgemahnt, schließlich unter Fortzahlung der Bezüge freigestellt – und zog vor das Hamburger Arbeitsgericht. Dieses reichte den Fall an den Europäischen Gerichtshof weiter. Die Richter in Luxemburg urteilten im Juli 2021, dass private Arbeitgeber das Recht haben, religiöse oder weltanschauliche Zeichen – wie das Kopftuch – am Arbeitsplatz zu untersagen, wenn sie das Verbot begründen können.

Hamburg: Erzieherin darf mit Kopftuch arbeiten

Trotz des Siegs vor Gericht nahm die Kita-Geschäftsführung Abmahnung und Freistellung nun zurück und erlaubt der Mitarbeiterin, beim Betreuen der Kinder ein Kopftuch zu tragen. So solle ein weiterer, möglicherweise jahrelanger Streit vermieden werden: „Unser Neutralitätsgebot hat sich nie gegen die Mitarbeiterin gerichtet, sondern war und ist ein Kernelement unseres pädagogischen Konzepts für die uns anvertrauten Kinder und deren Familien“, begründet die Geschäftsleitung in Hamburg.

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Auch nach der Versöhnung im Kopftuch-Streit gelte weiterhin ein Neutralitätsgebot für alle Beschäftigten: „Pädagogische Fachkräfte sind wichtige Bezugspersonen und Vorbilder für Kinder. Deshalb achten wir darauf, dass sie sich politisch, weltanschaulich und religiös unvoreingenommen verhalten. Daran hat sich nichts geändert“, betont die Geschäftsführung des Kitaträgers.

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