• Eine Muslima durfte in Hamburg aufgrund ihres Kopftuchs nicht in einem Fitnessstudio trainieren. (Symbolbild)
  • Foto: imago/Rau

Muslima durfte nicht trainieren: Fitnessstudio muss nach Kopftuch-Verbot zahlen

St. Georg –

Eine Hamburgerin durfte aufgrund ihres Kopftuches nicht in einem Fitnessstudio trainieren. Das Amtsgericht St. Georg hat ihrer Klage am Dienstag stattgegeben und der gläubigen Muslima eine Entschädigung zugesprochen.

Im Februar 2020 wollte die Frau ein Probetraining in einem Winterhuder Fitnessstudio absolvieren. Das sollte allerdings nicht stattfinden — weil die bekennende Muslima ein Kopftuch trug. Die Frau klagte gegen den Studiobetreiber. Zunächst hatte der „NDR“ berichtet.

Amtsgericht St. Georg: Fitnessstudio muss 1000 Euro zahlen

Das Zivilgericht musste prüfen, ob das Verbot die Muslima diskriminierte oder ob die angeführten Sachgründe des Betreibers gerechtfertigt waren. Die Kammer urteilte nun, dass keine ausreichenden Gründe für das Kopftuchverbot vorliegen. Unter anderem, weil es auch Fitnessstudios gebe, in denen dieses Verbot nicht gilt.

Das Amtsgericht St. Georg verurteilte das Fitnessstudio wegen Diskriminierung zu 1000 Euro Entschädigung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Fitnessstudio: Training mit Kopftuch verboten

Die Mitarbeiter des Fitnessstudios hatten der Klägerin erklärt, dass ein Training mit Kopfbedeckung laut Hausordnung nicht möglich sei. Der Betreiber des Studios berief sich auf hygienische und versicherungstechnische Gründe.

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Nicht betroffen von dieser Regelung waren, wie die Frau vor Ort allerdings bemerkte, Männer mit Basecaps, die unbehelligt im Studio trainierten.

Hamburgerin durfte im Fitnessstudio nicht mit Kopftuch trainieren

Die Klägerin hatte sofort deutlich gemacht, dass sie diese Behandlung als diskriminierend gegenüber ihrer Religion empfand und in Aussicht gestellt, dass sie das Studio verklagen werde.

Wie der „NDR“ berichtet, schrieb sie dem Studiobetreiber in einer E-Mail, sie habe extra ein Sportkopftuch getragen und könnte damit ohne Probleme trainieren. Doch dieser beharrte weiterhin auf dem Sicherheitsrisiko, das habe nichts mit Rassismus zu tun. Gegen das Urteil kann er Rechtsmittel einlegen. (aba)

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