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Hamburger Hauptbahnhof
  • Die Südfassade des Hauptbahnhofs mit dem „Fischerturm“: Hier sollen sich die Männer gestritten haben.
  • Foto: dpa

Messer-Attacke am Hauptbahnhof: Gericht verkündet hartes Urteil

Wegen einer Serie von Messer-Angriffen auf Menschen an Bahnhöfen hat das Landgericht Hamburg einen Angeklagten (33) zu neun Jahren Haft verurteilt. Die Strafkammer verhängte am Freitag zudem Sicherungsverwahrung. Das bedeutet, dass der Mann auch nach Verbüßung der Haftzeit nicht auf freien Fuß kommt, solange er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Die Vorsitzende Richterin Birgit Woitas sprach von einer „Grundaggressivität“, die dem Angeklagten innewohne.

Das schwerste Verbrechen beging der 33-Jährige nach Überzeugung des Gerichts am 13. März 2022 am Hauptbahnhof. Dort sei er mit einem Obdachlosen (31), der ihn um eine Zigarette angebettelt habe, in Streit geraten und habe ihn zunächst geschlagen und getreten. Dann sei er dem flüchtenden Mann gefolgt und habe ihm mit großer Wucht ein Messer in den Rücken gestoßen. Nur dank einer schnellen notärztlichen Behandlung habe das Opfer überlebt. Die Kammer wertete die Tat als versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung.

Der angeklagte Messerstecher verbirgt im Sitzungssaal sein Gesicht dpa | Marcus Brandt
Der angeklagte Messerstecher verbirgt im Sitzungssaal sein Gesicht
Der angeklagte Messerstecher verbirgt im Sitzungssaal sein Gesicht

In den fünf Monaten davor beging der Türke drei weitere Körperverletzungen an U- und S-Bahnhöfen. Die erste dieser Taten hatte er nur sechs Tage nach Entlassung aus dem Gefängnis verübt. Dort hatte er wegen einer anderen Messertat an einem U-Bahnhof in Untersuchungshaft gesessen und einer Beamtin gedroht, sie „abzustechen“. Als er daraufhin auf eine Sicherungsstation gebracht werden sollte, habe er Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet. Warum der Mann kurz darauf freigelassen wurde, blieb unklar.

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Der Staatsanwalt hatte zehn Jahre Haft und Sicherungsverwahrung beantragt, Verteidiger Gregor Jezierski sah seinen Mandanten in nur zwei Fällen für schuldig und hatte sich für eine Freiheitsstrafe unter zwei Jahren ausgesprochen. Seine Version des Geschehens: Der Obdachlose habe wahrscheinlich gewusst, dass sein Mandant Drogen dabei hatte und habe etwas abhaben wollen. Sein Mandant habe nicht in Tötungsabsicht gehandelt, sondern dem anderen Mann lediglich in Schulter oder Arm stechen wollen. Außerdem sei er wegen Drogen und Alkohol bei der Tat vermindert schuldfähig gewesen. Das glaubte die Kammer allerdings nicht.

Gegen das Urteil kann der Angeklagte Revision einlegen. (dpa/ste)

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