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Ex-Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und Ex-Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) dürfen nicht als Zeug:innen vor Gericht aussagen. (Archivbild)
  • Ex-Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und Ex-Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) dürfen nicht als Zeug:innen vor Gericht aussagen. (Archivbild)
  • Foto: imago/Metodi Popow

Merkel und Seehofer dürfen nicht in Hamburg vor Gericht aussagen

Ein ehemaliger Abteilungsleiter im Bundesinnenministerium klagt in Hamburg gegen die „Bild am Sonntag“. Es geht um einen Bericht über die vermeintlichen Missstände in der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf). Das Gericht wollte dazu auch zwei ranghohe Ex-Politiker:innen anhören.

Die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und der frühere Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) dürfen nicht als Zeugen in einem Zivilprozess in Hamburg aussagen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden, wie es am Donnerstag mitteilte.

Das Bundeskabinett habe ihnen im März 2022 zu Recht die dafür erforderliche Aussagegenehmigung verweigert, hieß es vom Gericht. Gegen den Beschluss könne Beschwerde am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Gericht verbietet Vernehmung von Merkel und Seehofer

Hintergrund des Prozesses ist ein Bericht der „Bild am Sonntag“ über einen früheren Abteilungsleiter im Bundesinnenministerium. Dieser wehrt sich vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg gegen die Aussage, er sei im Zusammenhang mit der Affäre in der Bremer Außenstelle des Bamf in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden. Das Gericht wollte dazu Merkel und Seehofer als Zeugen vernehmen. Dafür erteilte das Bundeskabinett jedoch keine Genehmigung.

Dies wollte das beklagte Medienunternehmen nicht hinnehmen und zog vor das Verwaltungsgericht – zunächst erfolglos. Durch eine Aussage könnten Hintergründe des „allein auf Vertrauen, Loyalität und Verschwiegenheit beruhenden Verhältnisses“ zwischen Minister und leitenden Beamten offengelegt werden, argumentierten die Berliner Richter. Nach dem Bundesministergesetz seien die Mitglieder der Bundesregierung auch nach dem Ende ihrer Amtszeit zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Die Außenstelle des Bamf war 2018 bundesweit in die Schlagzeilen geraten. Es gab den Verdacht, in Bremen sei massenhaft zu Unrecht Asyl gewährt worden. Das bestätigte sich nicht. Der Prozess gegen die Hauptangeklagte wurde im April 2021 wegen Geringfügigkeit und gegen eine Geldauflage beendet.

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