• Das Verfahren gegen die Ex-Chefin des Bremer Flüchtlingsamtes wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt.
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Illegal Asyl gewährt?: Komplette Kehrtwende im Verfahren gegen Flüchtlingsamt-Chefin

Das Strafverfahren gegen die frühere Leiterin des Bremer Flüchtlingsamtes ist wegen Geringfügigkeit eingestellt worden. Der Angeklagten (60) wurde zur Auflage gemacht, 10.000 Euro zu zahlen, sagte die Vorsitzende Richterin am Landgericht, Maike Wilkens, am Dienstag.

Alle Seiten hätten sich auf die Einstellung des Prozesses nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung geeinigt. Angeklagt war die Behördenleiterin wegen 14 Fällen von Verstößen gegen das Dienstgeheimnis, Dokumentenfälschung und Vorteilsnahme (Az. 2 KLs 311 Js 71761/17).

Auf diese Vorwürfe sind die vermeintlichen Missstände an der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) geschrumpft. Sie hatten 2018 bundesweit Schlagzeilen gemacht. Zeitweise stand der Verdacht im Raum, dass in Bremen Hunderte Flüchtlinge illegal Asyl erhalten hätten.

Bremen: Verfahren gegen Ex-Chefin des Flüchtlingsamtes eingestellt

Verteidiger Johannes Eisenberg sprach von einer „prozessökonomischen Verfahrenseinstellung“. Seine Mandantin gehe ohne Strafmakel aus dem Prozess hervor. Er kritisierte die Medien, die den Fall 2018 aufgebauscht hätten. „Darauf ist die Politik angesprungen“, sagte er. Die Bamf-internen Überprüfungen der Bremer Asylbescheide hätten ergeben, dass die Beamtin das Recht korrekt angewandt habe.

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Auch beim zweiten Angeklagten, einem auf Asylrecht spezialisierten Anwalt (42) aus Hildesheim, seien sich die Seiten im Prinzip über eine Verfahrenseinstellung einig, sagte Richterin Wilkens. Er wehrt sich aber nach eigenen Angaben gegen die vorgeschlagene Geldauflage von 5000 Euro.

Deshalb tagt das Gericht am kommenden Donnerstag erneut. Bei ihm geht es unter anderem um den Vorwurf, er habe Ausländern illegal zum Aufenthalt in Deutschland verholfen. (dpa)

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